Absicht zum Vertragsschluss über Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (09.37.04.0) sowie mehrkanaliger, sensorgesteuerter Stimulationsgeräte (09.37.04.1) nach § 127 Abs. 1 SGB V

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Absicht zum Vertragsschluss über Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (09.37.04.0) sowie mehrkanaliger, sensorgesteuerter Stimulationsgeräte (09.37.04.1) nach § 127 Abs. 1 SGB V

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (Produktart 09.37.04.0) sowie der mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten (Produktart 09.37.04.1) inklusive der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Die Verträge umfassen die Versorgung mit Einkanal-Peronaeusstimulatoren und mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten sowie die dazugehörigen Leistungen, wie beschrieben unter II.2.4.

Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird sich am Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V orientiert. Vertragsabschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KKH ist eine der größten bundesweiten tätigen gesetzlichen Krankenkassen und betreut 1,7 Mio. Versicherte. Damit zählt die KKH zu den leistungsstarken Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. In der KKH sind 4 000 Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten deutschlandweit beschäftigt. Die Hauptverwaltung ist in Hannover.

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben gemäß § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V) Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln. Dazu zählt auch der Anspruch auf Einkanal-Peronaeusstimulatoren sowie auf mehrkanalige, sensorgesteuerte Stimulationsgeräte bei medizinischer Notwendigkeit.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse beabsichtigt den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Einkanal-Peronaeusstimulatoren (Produktart 09.37.04.0) sowie der mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten (Produktart 09.37.04.1) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V.

Die Verträge umfassen die Versorgung mit Einkanal-Peronaeusstimulatoren und / oder mit mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten zur Krankenbehandlung (auf Basis von Vergütungspauschalen) und / oder zum Behinderungsausgleich (auf Basis eines Kauf- / Wiedereinsatz-Verfahrens).

Versorgungsleistungen:

— Gewährleistung der ausreichenden, zweckmäßigen, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung,

— Beratung des Versicherten,

— Bedarfsfeststellung,

— Erprobung,

— Einweisung des Versicherten und/oder Betreuungsperson,

— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung des Hilfsmittels,

— Sach- und fachgerechte Durchführung notwendiger technischer Kontrollen, Wartungen gemäß MPG / MPBetreibV / MDR und Reparaturen einschließlich Dokumentation,

— Interimsversorgung bei Reparatur, Wartung, Lieferverzögerung,

— Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,

— Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten,

— Vorhalten eines Beschwerdemanagements,

Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird sich am Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V bzw. der einschlägigen Rechtsprechung orientiert.

Vertragsschlüsse begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nach einem Vertragsschluss werden die Vertragsunterlagen zum Beitritt auf der Website der KKH Kaufmännische Krankenkasse (www.kkh.de) zur Verfügung gestellt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend. Diese umfasst die Präqualifizierung für den Versorgungsbereich „09 A“ und den Vertriebsweg „Versorgung im allgemeinen Lebensbereich / der häuslichen Umgebung des Versicherten“.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme zu Vertragsverhandlungen oder Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 19/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Verträgen nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschlüssen jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.

Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.

Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/06/2021

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