Verwertung von Papier, Pappen und Kartonagen (PPK)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://luechow-dannenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Papier, Pappen und Kartonagen (PPK)
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen: Übernahme und Verwertung von PPK.
Übernahme und Verwertung von denen im Gebiet des Auftraggebers eingesammelten PPK-Abfälle.
Einmalig für 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Dienstleistung ganz oder teilweise übernehmen sollen, und für Unterauftragnehmer, welche den Transport übernehmen sollen, beizufügen:
BB 1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs‐ oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Dienstleistung ganz oder teilweise übernehmen sollen, und für Unterauftragnehmer, welche den Transport übernehmen sollen beizufügen:
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 Vergabeunterlagen einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz Gesamtumsatz der Jahre 2018-2020, sowie Angabe des Mittelwertes 2018-2020 WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen z. B. Abfalltransporte, Betrieb von Entsorgungseinrichtungen Angabe des Umsatzes der Jahre 2018-2020, sowie Angabe des Mittelwertes 2018-2020
Sollte ein Bieter kein Efb‐Zertifikat oder keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Befördern“, beliebige Abfallschlüssel beizufügen.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen.
BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, die Transporte übernehmen sollen Es ist ein Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb‐Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung) beizufügen Bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Nachweis beizufügen.
BL 3 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, die sonstige Aufgaben übernehmen sollen Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit für die AVV 20 02 01 beizufügen.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
BL 4 Referenzen des Bieters (mindestens eine Referenz) Es ist eine Referenz für die im Rahmen vergleichbarer Leistungen jeweils selbst durchgeführte Tätigkeit zu nennen mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit und Zeitraum sowie Ansprechpartner bei den Referenz‐Auftraggebern mit Angabe von Name. E‐Mail-Adresse und Telefonnummer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation:
Die Auftragsunterlagen stehen auf der Vergabe-Plattform Subreport ELViS für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung (Webseite www.subreport.de, Menüpunkt „Aufträge“, Bekanntmachungs-ID: E65144743).
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilnehmen zu können (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten sich interessierte Unternehmen bei Subreport ELViS für diese Ausschreibung registrieren. Unterbleibt die Registrierung, hat ein Bieter in seinem Angebot zu dokumentieren, dass er von etwaigen, auf Subreport ELViS bereitgestellten Rundschreiben des AG Kenntnis genommen hat, indem er sie seinem Angebot beifügt (siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen).
Weiter zu I.3 Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal Subreport ELViS mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über dieses Portal erteilt. Bieterrundschreiben der Vergabestelle werden im Bereich Kommunikation des Projektraums von Subreport ELViS veröffentlicht.
Zu IV.2.6:
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7:
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein:
Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzlich zu den eignungsbezogenen Unterlagen sind leistungsbezogene Unterlagen vorzulegen, für Anforderungen dazu siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.