Kreativdienstleistungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 0477/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativdienstleistungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung des BfS bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss der Rahmenvereinbarung „Kreativdienstleistungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ für die Unterstützung des BfS bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entsprechend des aktuell geltenden Corporate Design sowie im Veranstaltungsmanagement. Für die Details wird auf die Vergabeunterlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Das BfS ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch eine einseitig bestimmbare Verlängerungsoption einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
Nr. 1: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen [Betrag gelöscht] EUR für Personen- / Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder (alternativ) die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
Nr. 2: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 1,5 Mio. Euro Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre).
III.1.1) Nr. 1 und 2). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Nr. 1: Darstellung von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten (Kreativdienstleistungen im Presse- und Öf-fentlichkeitsbereich) mit einem Auftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR jährlich innerhalb der letzten 3 Jahre (Mindestanforderung).
Es müssen dabei mindestens 2 der einzureichenden Referenzen, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen müssen, den Bereich Veranstaltungsmanagement zum Leistungsgegenstand haben (Mindestanforderung).
Darüber hinaus müssen die erbrachten Leistungen je Referenz mindestens drei der nachfolgenden Tätigkeiten (vergleichbar mit dem Leistungsinhalt des jeweiligen Unterkapitels zu Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung) beinhalten (Mindestanforderung):
— Beratungsleistungen,
— Presse,
— Printprodukte,
— Unterrichtsmaterialien, Fortbildungs- und Schulungsinhalte,
— Anzeigen,
— Animation / Film (ab 60 Sekunden),
— Leistungen im Bereich Ausstellung,
— Leistungen im Bereich Multimediale Projekte (digitale Anwendungen),
— Leistungen im Bereich Social Media,
— Leistungen im Bereich Streuartikel,
— Kampagnenplanung und -durchführung,
— Beratungsleistungen für Zusatzleistungen.
Nr. 2: Eigenerklärung über die jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: mindestens 20 Mitarbeiter pro Jahr)
III.1.3) Nr. 1 und 2). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bfs.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.