Beschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung (Los 1 Reinigung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen) (Los 2 Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung (Los 1 Reinigung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen) (Los 2 Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien)
Rahmenvertrag Beschaffung / Lieferung und Reinigung von Arbeitskleidung Los 1: Reinigung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen (siehe LB) Die Reinigung, Reparatur und Verwaltung der Arbeitskleidung von ca. 900 Arbeitnehmern an den Standorten Salzgitter (Konrad), Gorleben und Morsleben, inkl. Abholung und Anlieferung im wöchentlichen Wechsel.
Los 2 Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien (siehe LB) Die Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien gem. LV nach Abrufen aus dem Rahmenvertrag für die Standorte Salzgitter (Konrad), Gorleben, Morsleben und Remlingen.
Beschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung (Los 1 Reinigung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen) (Los 2 Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien)
Salzgitter, Gorleben, Morsleben
Los 1: Reinigung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen (siehe LB) Die Reinigung, Reparatur und Verwaltung der Arbeitskleidung von ca. 900 Arbeitnehmern an den Standorten Salzgitter (Konrad), Gorleben und Morsleben, inkl. Abholung und Anlieferung im wöchentlichen Wechsel.
Der AG kann einseitig über die Option zur die Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2024, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG kann einseitig die Option zur die Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Beschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung (Los 1 Reinigung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen) (Los 2 Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien)
Salzgitter, Morsleben, Gorleben, Remlingen
Los 2 Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien (siehe LB) Die Lieferung neuer Arbeitskleidung und Textilien gem. LV nach Abrufen aus dem Rahmenvertrag für die Standorte Salzgitter (Konrad), Gorleben, Morsleben und Remlingen.
Der AG kann einseitig über die Option zur die Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2024, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG kann einseitig die Option zur die Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.