Bekanntmachung über vergebene Aufträge: Generalplanung für Sanierungs- und Brandschutzmaßnamen an Basberg- und Niels-Stensen-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 1935
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über vergebene Aufträge: Generalplanung für Sanierungs- und Brandschutzmaßnamen an Basberg- und Niels-Stensen-Schule
Aufgabenstellung ist die Generalplanung (Objektplanung gem. § 34 HOAI LPH 2-9 und Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI [AG 1-6,8] LPH 2-9) umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an 2 Grundschulen in Hameln.
Planungsphase:
Stadt Hameln — Abteilung Zentrale Gebäudewirtschaft
Rathausplatz 1
31785 Hameln,
Ausführungsphase:
Grundschulen Basberg- und Niels-Stensen
Adalbert-Stifter-Weg 5 und 5a
31787 Hameln
Aufgabenstellung ist die Generalplanung (Objektplanung gem. § 34 HOAI LPH 2-9 und Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI [AG 1-6,8] LPH 2-9) umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an 2 Grundschulen in Hameln. (7- Ordner: GP-Vertrag und Honorare), (2-Ordner: Bestandspläne mit Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
Beide Schulen befinden sich im räumlichen Zusammenhang (1-Ordner: Lageplan mit Luftbilder).
Die Gebäude der Basbergschule sind blau, die der Nils-Stensen-Schule sind grün.
Eigentümer und Betreiber ist jeweils die Stadt Hameln.
Vorliegende Bestandsaufnahmen mit Kostenermittlungen zeigen die Sanierungsmaßnahmen für folgende Leistungen auf (3-Ordner: Bestandsbericht Gebäude > Architekt Denkler):
— Flachdachsanierung (6-Ordner > Architekt Denkler),
— Brandschutzsanierung mit Brandschutzkonzept (5-Ordner > Architekt Denkler),
— Technische Ausrüstung (4-Ordner > Elplan Ingenieurgesellschaft).
Die Flachdachsanierung (ca. 4 400 m2) ist für alle Gebäudeteile im Gesamtaufbau zu planen.
Die Dämmebenen sind neu anzuordnen und stehen mit der Ausführung in Abhängigkeit von der Brandschutzsanierung (Deckenbekleidungen) und hier den Starkstromanlagen (Kabelführung und Beleuchtungsanlagen). Die Brandschutzsanierung beinhaltet vorwiegend die Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege (Brandschutztüren, Deckenbekleidungen und Schotts) und den Einbau einer Elektroakustischen Anlage (ELA) zur Notfall-Alarmierung.
Die Technische Ausrüstung beinhaltet in größerem Umfang die Wasser- und Wärmeerzeugungsanlagen, die Teilklimaanlagen und mit Schwerpunkt die Starkstromanlagen mit den Niederspannungsinstallations- und Beleuchtungsanlagen. Im Weiteren ist die Barrierefreiheit zu erstellen (Personenaufzüge) und im Zuge der Sanierung diverse Fensteranlagen auszutauschen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe II.2.11)).
Die Baumaßnahme ist in 2021 mit der Planung zu beginnen. Die Ausführung, aufgeteilt in einzelne Bauabschnitte, ist bis zum Jahresende 2023 bezugsfertig zu übergeben (genaueres siehe Vertragsvorschlag).
Die Maßnahmen sind in einem Bauzeitenplan darzustellen.
Maßnahmen im Gebäude können höchstwahrscheinlich nur außerhalb der Schulzeiten (Ferien) zur Ausführung kommen. Die Flachdachsanierung ist unabhängig davon durchzuführen.
Anrechenbare Kosten aus vorhandener Bausubstanz werden — so vorhanden, gem. HOAI zur Kostenberechnung ermittelt und festgelegt. Sollte keine Einigung zustande kommen, werden sie durch einen ö. b. u. v. SV ermittelt und von beiden Vertragsparteien akzeptiert.
Es sollen stufenweise einzelne Bauabschnitte beauftragt werden, da die Ausführung der Leistung über mehrere Jahre zu planen ist und schon im 1. Jahr der Vertragslaufzeit (in den Sommerferien) beginnen muss.
Der GP-Vertrag-Vorschlag beinhaltet die Gesamtleistung. Der Bieter soll im Zuge der Verhandlung einen Umsetzungsvorschlag für eine sinnfällige Bauabschnittsunterteilung darstellen.
Daher sieht der Vertragsvorschlag die Beauftragung der Gesamtmaßnahme vor, um eine stufenweise Beauftragung der Bauabschnitte vornehmen zu können.
Die Planung dieser Bauabschnitte ist „bieter-individuell“ und soll bei der Vorstellung der Angebote (Verhandlung) von den Bietern dargestellt und begründet werden. (siehe dazu die Zuschlagskriterien!)
Dies beinhaltet dann auch von Anbeginn bei den zu erarbeitenden (gewerkeweisen) Ausschreibungen der Leistungen die Berücksichtigung eines Ausführungszeitraums über mehrere Jahre, da die Umsetzung anders nicht möglich erscheint (Schulbetrieb).
Daher sind von Anbeginn alle Leistungsphasen zu beauftragen.
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen.
Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen.
Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument „Basberg Hameln_Honorar_VgV_Generalplanung.xlsx“ dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 — Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 — Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1)) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2)) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung für Sanierungs- und Brandschutzmaßnamen an Basberg- und Niels-Stensen-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VRRZL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.