Basiswartung WEA Riffgat 2022 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 21_2020

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe.com
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRVR6M3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRVR6M3
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Basiswartung WEA Riffgat 2022 ff.

Referenznummer der Bekanntmachung: 21_2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wird die Durchführung der Jahreswartung von 30 Windenergieanlagen SWT-3,6-120 der Firma Siemens mit einer Leistung von jeweils 3,78 MW oberhalb der TPs (Transition Pieces). Auf gesonderten Abruf (optional) sind auch Fernentstörungen (Second Level Support), Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement zu erbringen, die keine Großkomponentenlogistik erfordern. Optionaler Bestandteil ist ferner die Abwicklung der Basiswartung mit Hilfe eines Service-Operation-Vessel.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Windpark Riffgat

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH & Co. KG beabsichtigt für den Betrieb des Offshore-Windparks Riffgat einen Dienstleister mit Wartungsleistungen zu beauftragen. Ausgeschrieben wird die Durchführung der Jahreswartung (inkl. sachverständiger und sachkundiger Prüfungen; gemäß geltender Normen der Kräne und der Befahranlagen) an 30 Windkraftanlagen der 3.6 Megawatt-Klasse (Typ Siemens SWT-3.6-120) oberhalb des TP (Transition Pieces) inkl. Lieferung von Verschleißteilen und Verbrauchsmitteln für die Basiswartung. Auf gesonderten Abruf (optional) sind auch Fernentstörungen (Second Level Support), Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement zu erbringen, die keine Großkomponentenlogistik erfordern. Optionaler Bestandteil ist ferner die Abwicklung der Basiswartung mit Hilfe eines Service-Operation-Vessel.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag 2 Mal, um jeweils 1 weiteres Kalenderjahr zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ausgeschrieben wird die Durchführung der Jahreswartung von 30 Windenergieanlagen SWT-3,6-120 der Firma Siemens mit einer Leistung von jeweils 3,78 MW oberhalb der TPs (Transition Pieces). Die Abwicklung der Basiswartung erfolgt mit Hilfe eines Crew Transfer Vessel (CTV). Der CTV wird durch den AG beigestellt.

Zudem erhält der Bieter optional die Möglichkeit, die Abwicklung der Basiswartung mit Hilfe eines Service-Operation-Vessel (SOV) anzubieten. Bei dieser Option ist der SOV durch den AN einzupreisen.

Die Entscheidung zur Durchführung der Jahreswartung der Windenergieanlagen mit Hilfe eines Crew Transfer Vessel (CTV) oder mit Hilfe eines Service-Operation-Vessel (SOV) erfolgt nach Wirtschaftlichkeit gemäß den Zuschlagskriterien. Im Rahmen der Angebotsbewertung werden die internen Kosten für den CTV den durch den AN bepreisten Kosten für den SOV gegenübergestellt.

Neben der Jahreswartung werden im Rahmen des Vergabeverfahrens auch Fernentstörungen (Second Level Support), Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement, die keine Großkomponentenlogistik erfordern, optional ausgeschrieben.

Die Fernentstörungen, Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement sind wie die Basiswartung mit Hilfe eines CTV zwingend durch den Bewerber anzubieten bzw. zu bepreisen. Die Basiswartung mit Hilfe eines SOV ist optional anzubieten. Es obliegt der Entscheidung des Bewerbers, ob für die Basiswartung mittels SOV ein Angebot eingereicht wird. Die Abgabe eines Angebots für die SOV Variante ist nur möglich, wenn ein Angebot für die Basiswartung mittels CTV bzw. eines Angebots für die Fernentstörungen, Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen inkl. Lager- und Ersatzteilmanagement eingereicht wird.

Die Beauftragung der Durchführung von Fernentstörungen, Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen kommen nur zum Tragen, wenn die Beauftragung der Leistungen für den AG beim Bewerber wirtschaftlicher sind als die eigene Leistungserbringung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke sind zu verwenden:

1) Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre [2020, 2019, 2018] (in EUR, netto) — Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bewerbers.

2) Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre [2020, 2019, 2018] (in EUR, netto) im Bereich der Wartung von Windenergieanlagen — Nichtangabe führt zum Ausschluss des Bewerbers.

Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Nachweise vorzulegen:

3) Zertifiziertes QM-System DIN EN ISO 9001 oder mind. gleichwertig (wenn vorhanden) (Anlage 3a)

4) Zertifiziertes Energiemanagement-System DIN EN ISO 50001:2001 oder mind. gleichwertig (wenn vorhanden) (Anlage 3b).

5) Dokumentiertes Umweltmanagementsystem wie z. B. ISO 14001, EMAS oder mind. gleichwertiges Umweltmanagementsystem (wenn vorhanden) (Anlage 3c).

6) Zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach BS OHSAS 18001: 2007 oder mindestens gleichwertig (wenn vorhanden) (Anlage 3d).

7) Auszug aus dem Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache (nicht älter als 6 Monate) (Anlage 3e).

8) Aktuelle Bonitätsauskunft (nicht älter als 3 Monate) (Anlage 3f).

9) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Anlage 3g).

10) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) (Anlage 3h).

11) Bestätigung des Lieferantenkodex EWE oder gleichwertig (Anlage 3i).

12) Bestätigung, dass die deutsche Sprache (mündlich und schriftlich) die Vertrags- und Projektsprache ist (Anlage 3j).

Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.

Liegen die genannten Nachweise (Anlage 3e — Anlage 3i) im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den genannten Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.

Liegen die genannten Nachweise (Anlage 3e — Anlage 3i) im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den genannten Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke (Vordruck 7 in den Vergabeunterlagen) sind zu verwenden:

Referenzen:

Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss der Bewerber eine Übersicht aller Referenzprojekte zu den seit dem Jahr 2016 erbrachten Leistungen an Siemens-Windenenergieanlagen im Leistungsbereich von mindestens 3,6 MW und höher oder gleichwertigen Anlagen unter Angabe des Referenzprojektes, Auftraggeber inkl. Anschrift und Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Anlagenstandort, Analgentyp, kurze Auftragsbeschreibung, Zahl der zu wartenden Anlagen sowie einer Bestätigung der Durchführung von Leistungen im Betrieb einreichen (Vordruck 7) [fehlender Nachweis = Ausschluss des Bewerbers].

Die im Rahmen des Teilnahmeantrags im Vordruck 7 eingereichten Referenzprojekte müssen die beiden nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:

I. Ihr Unternehmen muss seit dem Jahr 2016 über Erfahrungen im Betrieb von mindestens 2 Offshore-Projekten im Bereich der europäischen Nord- oder Ostsee verfügen [fehlender Nachweis = Ausschluss des Bewerbers].

II. Ihr Unternehmen muss seit dem Jahr 2016 über Erfahrungen bei der Wartung von mindestens 100 Siemens-Windenenergieanlagen im Leistungsbereich von mindestens 3,6 MW und höher oder gleichwertigen Anlagen in Europa (onshore oder offshore) verfügen. Von den 100 Siemens-Windenergieanlagen müssen mindestens 50 Windenenergieanlagen offshore sein [fehlender Nachweis = Ausschluss des Bewerbers].

Jede Windenergieanlagen (WEA) darf nur einmal angegeben werden, eine WEA zählt als eine WEA, unabhängig davon, ob sie 5 Jahre lang oder ein Jahr lang gewartet wurde. WEAs, die weniger als 1 Jahr lang gewartet wurden, werden nicht in die Eignungsprüfung einbezogen.

Liegen die genannten Anlagen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Liegen die genannten Anlagen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Erklärungen vorzulegen, die vorgegebenen Erklärungsvordrucke sind zu verwenden:

1) Teilnahmeantrag (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).

2) Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten [Vordruck 1]).

3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 2]).

4) Angaben zu den wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Kriterien (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 3]).

5) Bietergemeinschaftserklärung (nur im Falle von Bewerber-/ Bietergemeinschaften abzugeben) (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 4]).

6) Eignungsleihe gem. § 47 SektVO (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 5]).

7) Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe nach § 47 SektVO (nur im Falle von Eignungsleihe abzugeben) (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 6]).

8) Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 7]).

9) Vertraulichkeitsvereinbarung in Vergabeverfahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen [Vordruck 8]).

Liegen die genannten Erklärungen im Rahmen der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht vor oder entsprechen sie nicht den Anforderungen des Auftraggebers, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/07/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Neuvergabe der Leistungen zum 1.1.2025 bzw. bei Ziehung der 1. Verlängerungsoption zum 1.1.2026 bzw, bei zusätzlicher Ziehung der 2. Verlängerungsoption zum 1.1.2027.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.

4. Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).

5. Von Bewerbergemeinschaften ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, der von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).

6. Der Teilnahmeantrag ist unterschrieben und vollständig eingescannt über den Projektraum der elektronischen Vergabeplattform (https://www.dtvp.de, dort im Bereich „Teilnahmeantrag“) nebst den in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.

7. Im Vergabeportal sind zunächst nur diejenigen Unterlagen verfügbar, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlich sind. Aus Geheimhaltungsgründen werden die vollständigen, zur Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

8. Die Vergabegespräche werden in deutscher Sprache durchgeführt. Vertragssprache ist deutsch.

9. Die Eignungsprüfung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

a) Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.

b) Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/ sie auf Verlangen innerhalb von 5 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 47 SektVO).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVR6M3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/06/2021

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