Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5191 / 970-659
Fax: +49 5191 / 970-99659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Der Heidekreis beabsichtigt Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben, Kinderschutzaufgaben sowie Vermittlung von Kindertagespflegepersonen) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben:
— Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster (Los 1),
— Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen (Los 2),
— Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf (Los 3),
— Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide (Los 4),
— Bezirk 5: Stadt Walsrode (Los 5),
— Bezirk 6: Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt (Los 6).
Bezirk 1: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Gemeinde Bispingen, Stadt Munster
Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für den Sozialraumbezirk 1 – Gemeinde Bispingen, Stadt Munster.
Bezirk 2: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen
Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für den Sozialraumbezirk 2 – Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen.
Bezirk 3: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für den Sozialraumbezirk 3 – Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf.
Bezirk 4: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für den Sozialraumbezirk 4 – Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide.
Bezirk 5: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Stadt Walsrode
Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für den Sozialraumbezirk 5 – Stadt Walsrode.
Bezirk 6: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe für den Sozialraumbezirk 6 – Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk 1: Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Angebot einzureichen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 3307 / 3308
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]