Vergabe einer Konzession zur Erbringung von Festmacherdienstleistungen im JadeWeserPort Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession zur Erbringung von Festmacherdienstleistungen im JadeWeserPort
Konzessionierung von Festmacherleistungen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Tiefwasser-Containerhafen ist für Mega-Containerschiffe der neuesten Generation mit einem Tiefgang bis zu 18 m und Längen bis zu 430 m ausgelegt. Im Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest vom 15.3.2007 und durch die örtlichen Behörden wurden für den Betreiber besondere Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs formuliert. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten im Hafengebiet des JadeWeserPort können die Auflagen nur durch Konzessionierung von Festmacherunternehmen erreicht werden. Auch zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und um den Anforderungen an einen möglichst umweltfreundlichen Hafen gerecht zu werden, ist die Vergabe der Konzessionen zwingend geboten.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.