Vergabe einer Konzession zur Erbringung von Schlepperdienstleistungen im JadeWeserPort Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession zur Erbringung von Schlepperdienstleistungen im JadeWeserPort
Konzessionierung von Schlepperleistungen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Tiefwasser-Containerhafen ist für Mega-Containerschiffe der neuesten Generation mit einem Tiefgang bis zu 18 m und Längen bis zu 430 m ausgelegt. Im Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest vom 15.3.2007 und durch die örtlichen Behörden wurden für den Betreiber besondere Auflagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs formuliert. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten im Hafengebiet des JadeWeserPort können die Auflagen, wie zum Beispiel die Regelung des Verkehrs und das Vorhandensein ausreichender Schlepperkapazitäten, nur durch Konzessionierung von Seeschiffsassistenzunternehmen erreicht werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Eine weitere Konzession wurde an das Unternehmen FAIRPLAY Schleppdampfschiffs-Reederei Richard Borchard GmbH in Hamburg vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.