Länderübergreifende Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen im Rahmen einer Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mk.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Länderübergreifende Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen im Rahmen einer Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB zwischen den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen sowie dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten in den Bundesländern zum Zwecke der Digitalisierung von Lerninhalten und Bildungsangeboten im Schulbereich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB zwischen den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen sowie dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten in den Bundesländern zum Zwecke der Digitalisierung von Lerninhalten und Bildungsangeboten im Schulbereich. Die Bundesländer streben die gemeinsame Weiterentwicklung der vorhandenen Schul-Cloud-Angebote und deren Erprobung an. Daher wurde – auch um mögliche Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsame Arbeitsstrukturen sowie länderübergreifende Projekte zu entwickeln – zwischen den Bundesländern vereinbart, gemeinsam im Wege der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die dafür nötigen Leistungen zu erbringen. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sollen dabei in einem Verwaltungsabkommen geregelt werden.

Im Rahmen dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Die Bekanntmachung erfolgt durch und für alle 3 an der beabsichtigten öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit beteiligten Bundesländer. Neben dem Land Niedersachsen (vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium) sind zudem sinngemäß „Auftraggeber“:

— das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Kontaktstelle: Referat 35, E-Mail: [gelöscht], Telefon: 0331 866 0, Haupt-Adresse: www.mbjs.brandenburg.de – der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, Kontaktstelle: Referat 14, E-Mail: [gelöscht], Telefon: 0361 57 100, Haupt-Adresse: www.bildung.thueringen.de.

Die Kooperationspartner weisen hiermit ausdrücklich auf folgendes hin: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB. Unter der Ziff. V.2.1) der Bekanntmachung wurde – entgegen den Angaben in der Bekanntmachung – nicht das Datum des Abschlusses des Verwaltungsabkommens, sondern das Datum der Entscheidung über den beabsichtigten Abschluss des Verwaltungsabkommens angegeben. Die Ursache dafür liegt darin, dass die technischen Vorgaben der Formularplattform (TED eNotices) keine Eintragung von Daten, die in der Zukunft liegen, zulässt. Da eine Angabe aber zwingend erfolgen muss, wurde dieses Datum ausgewählt. Das Verwaltungsabkommen zwischen den Bundesländern wurde noch nicht geschlossen. Der Abschluss des Verwaltungsabkommens wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Gesamtwert des Verwaltungsabkommens überschreitet voraussichtlich den einschlägigen EU-Schwellenwert i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR. Eine genaue Angabe ist im Rahmen der hier erfolgenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB nicht erforderlich und nicht möglich, da es keinen „Auftragnehmer“ gibt. Aus diesem Grund wurde unter Ziff. II.1.7) und Ziff. V.2.4) der Wert auf „1“ gesetzt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die geplante Zusammenarbeit zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen ist gem. § 108 Abs. 6 GWB als öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit vergaberechtsfrei zulässig. Die Kooperationspartner werden auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens jeweils wechselseitige Beiträge im Sinne eines kooperativen Konzepts in die Zusammenarbeit einbringen. Mit der geplanten gemeinsamen Weiterentwicklung der Schul-Cloud-Angebote werden von den Kooperationspartnern zu erbringende öffentliche Dienstleistungen zur Erreichung gemeinsamer Ziele erbracht, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse stehen. Zudem wird keiner der Kooperationspartner mit den Tätigkeiten, die im Rahmen der Zusammenarbeit erbracht werden, kooperationsschädliche Fremdumsätze erwirtschaften, da die Schul-Cloud-Angebote den Endnutzenden (d. h. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern) in den 3 Bundesländern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam, Hannover, Erfurt
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kooperationspartner weisen hiermit ausdrücklich auf folgendes hin: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB. Unter der Ziff. V.2.3) dieser Ex-ante-Bekanntmachung wurden die beteiligten Bundesländer des geplanten Verwaltungsabkommens angegeben. Bei den beteiligten Bundesländern handelt es sich aufgrund der Natur eines Vertrages nach § 108 Abs. 6 GWB nicht um „Auftragnehmer“. Da die technischen Vorgaben der Formularplattform (TED eNotices) dort aber eine Eintragung voraussetzen, wurden die entsprechenden Angaben sinngemäß getätigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Kooperationspartner sind im Rahmen dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Abschluss des Verwaltungsabkommens eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung der angekündigten öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist.

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Dieser Antrag ist grundsätzlich unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2021

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