Länderübergreifende Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen im Rahmen einer Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mk.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Länderübergreifende Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen im Rahmen einer Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB
Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB zwischen den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen sowie dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten in den Bundesländern zum Zwecke der Digitalisierung von Lerninhalten und Bildungsangeboten im Schulbereich.
Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit gem. § 108 Abs. 6 GWB zwischen den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen sowie dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame Entwicklung von Schul-Cloud-Angeboten in den Bundesländern zum Zwecke der Digitalisierung von Lerninhalten und Bildungsangeboten im Schulbereich. Die Bundesländer streben die gemeinsame Weiterentwicklung der vorhandenen Schul-Cloud-Angebote und deren Erprobung an. Daher wurde – auch um mögliche Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsame Arbeitsstrukturen sowie länderübergreifende Projekte zu entwickeln – zwischen den Bundesländern vereinbart, gemeinsam im Wege der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die dafür nötigen Leistungen zu erbringen. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sollen dabei in einem Verwaltungsabkommen geregelt werden.
Im Rahmen dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Die Bekanntmachung erfolgt durch und für alle 3 an der beabsichtigten öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit beteiligten Bundesländer. Neben dem Land Niedersachsen (vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium) sind zudem sinngemäß „Auftraggeber“:
— das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Kontaktstelle: Referat 35, E-Mail: [gelöscht], Telefon: 0331 866 0, Haupt-Adresse: www.mbjs.brandenburg.de – der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, Kontaktstelle: Referat 14, E-Mail: [gelöscht], Telefon: 0361 57 100, Haupt-Adresse: www.bildung.thueringen.de.
Die Kooperationspartner weisen hiermit ausdrücklich auf folgendes hin: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB. Unter der Ziff. V.2.1) der Bekanntmachung wurde – entgegen den Angaben in der Bekanntmachung – nicht das Datum des Abschlusses des Verwaltungsabkommens, sondern das Datum der Entscheidung über den beabsichtigten Abschluss des Verwaltungsabkommens angegeben. Die Ursache dafür liegt darin, dass die technischen Vorgaben der Formularplattform (TED eNotices) keine Eintragung von Daten, die in der Zukunft liegen, zulässt. Da eine Angabe aber zwingend erfolgen muss, wurde dieses Datum ausgewählt. Das Verwaltungsabkommen zwischen den Bundesländern wurde noch nicht geschlossen. Der Abschluss des Verwaltungsabkommens wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgen.
Der Gesamtwert des Verwaltungsabkommens überschreitet voraussichtlich den einschlägigen EU-Schwellenwert i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR. Eine genaue Angabe ist im Rahmen der hier erfolgenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB nicht erforderlich und nicht möglich, da es keinen „Auftragnehmer“ gibt. Aus diesem Grund wurde unter Ziff. II.1.7) und Ziff. V.2.4) der Wert auf „1“ gesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die geplante Zusammenarbeit zwischen Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen ist gem. § 108 Abs. 6 GWB als öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit vergaberechtsfrei zulässig. Die Kooperationspartner werden auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens jeweils wechselseitige Beiträge im Sinne eines kooperativen Konzepts in die Zusammenarbeit einbringen. Mit der geplanten gemeinsamen Weiterentwicklung der Schul-Cloud-Angebote werden von den Kooperationspartnern zu erbringende öffentliche Dienstleistungen zur Erreichung gemeinsamer Ziele erbracht, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse stehen. Zudem wird keiner der Kooperationspartner mit den Tätigkeiten, die im Rahmen der Zusammenarbeit erbracht werden, kooperationsschädliche Fremdumsätze erwirtschaften, da die Schul-Cloud-Angebote den Endnutzenden (d. h. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern) in den 3 Bundesländern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Potsdam, Hannover, Erfurt
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kooperationspartner weisen hiermit ausdrücklich auf folgendes hin: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB. Unter der Ziff. V.2.3) dieser Ex-ante-Bekanntmachung wurden die beteiligten Bundesländer des geplanten Verwaltungsabkommens angegeben. Bei den beteiligten Bundesländern handelt es sich aufgrund der Natur eines Vertrages nach § 108 Abs. 6 GWB nicht um „Auftragnehmer“. Da die technischen Vorgaben der Formularplattform (TED eNotices) dort aber eine Eintragung voraussetzen, wurden die entsprechenden Angaben sinngemäß getätigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Die Kooperationspartner sind im Rahmen dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Abschluss des Verwaltungsabkommens eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung der angekündigten öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist.
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist grundsätzlich unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de