Vergabeverfahren zur Beschaffung einer Verdichterstation am Sülterberg, Lehrte
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-lehrte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zur Beschaffung einer Verdichterstation am Sülterberg, Lehrte
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt. Die Anlage ist für die Versorgung der Kunden der Stadtwerke Lehrte GmbH essenziell. Daher ist die Anlage im Hinblick auf einen möglichen Betriebsausfall mit einer hohen Betriebssicherheit aller Anlagenkomponenten zu konzipieren.
Lehrte
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt.
Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung vom 21.10.2020 (2020/S 205-500175) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Verdichterstation am Sülterberg, Lehrte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 23119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3306
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).