Sicherheitsdienstleistungen für die Gebäude A und M des Landkreises Harburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0197
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für die Gebäude A und M des Landkreises Harburg
In den Verwaltungsgebäuden A und M des Landkreises Harburg vergibt der AG m. W. z. 1.8.2021 Sicherheitsdienstleistungen. Die vom AN einzuhaltenden Einsatzzeiten und Personalstärken sind dabei für beide Objekte unterschiedlich. Nähers ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Landkreis Harburg (Gebäude A und M)
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Gebäude M
Rathausstraße 21
21423 Winsen
Die Sicherheitsdienstleistung ist in zwei Verwaltungsgebäuden des Landkreises Harburg an folgenden Standorten zu erbringen:
— Gebäude A: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe),
— Gebäude M: Rathausstraße 21, 21423 Winsen (Luhe).
Im Gebäude A soll der Sicherheitsdienst im Erdgeschoss eingesetzt werden, in dem sich die Abteilung BürgerService mit der Kfz-Zulassungsstelle befindet. Im Gebäude M ist der Einsatz der Sicherheitskräfte in der Abteilung Migration (Ausländerbehörde) vorgesehen, die sich im ersten Obergeschoss des Gebäudes befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDE0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).