Schülerindividual- und Behindertenbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0132
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 081-208942)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerindividual- und Behindertenbeförderung
Der Landkreis Harburg (im Folgenden „AG“) ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersäschsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden „NSchG“) i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 8.10.2015. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen wie abgelegene Wohnorte oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen („SuS“) im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 23 Touren, die teilweise Beförderungsleistungen von SuS im Rollstuhl beinhalten.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 23 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend Fahrpersonal einzusetzen hat, das über eine gültige Fahrerlaubnis nach § 48 Abs. 1 FeV verfügt, erfasst insgesamt 10 Touren. Da die Beförderungsleistungen teilweise solche von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich.
Der AG bestimmt für dieses Los zudem den zwingenden Einsatz von 10 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hinfahrten und 11 Fahrzeugen für die festgelegten Rückfahrten.
— Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag der derzeit noch nicht feststehenden niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Laufzeit in Monaten: 60
Laufzeit in Tagen: oder
Beginn: / Ende
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 01/11/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) niedersächsischen Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 18/10/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) hamburger Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 18/10/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) hamburger Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 18/10/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) hamburger Herbstferien.
Beginn: 02/09/2021
Ende: 21/06/2024
Beginn: 18/10/2021
Ende ist der letzte Schultag vor den (derzeit noch nicht feststehenden) hamburger Herbstferien.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 10 Touren da die Beförderungsleistungen teilweise solche von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 10 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hinfahrten und 11 Fahrzeugen für die festgelegten Rückfahrten.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend Fahrpersonal einsetzen muss, das über eine Fahrerlaubnis nach § 48 FeV verfügt, erfasst insgesamt 11 Touren. Da diese Touren teilweise Beförderungsleistungen von SuS im Rollstuhl sowie eine Tour mir einem SuS, der auf einen Rollator angewiesen ist beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich. Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 11 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst die Beförderungsleistungen von sechs SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen in zwei Touren.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 2 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend Fahrpersonal einsetzen muss, das über eine Fahrerlaubnis nach § 48 FeV verfügt, erfasst insgesamt erfasst die Beförderungsleistungen von 6 SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen in 2 Touren.
Touren. Aus diesem Grunde ist auch der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich. Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 2 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die teilweise verhaltensauffällig sind, in 13 Touren. Die SuS müssen zu 4 verschiedene Schulen, die in Winsen ansässig sind gebracht und nach Schulbeginn zurück zu ihrem Wohnsitz (bzw. der vereinbarten Abholstelle) gebracht werden. Hierzu setzt der AN 13 Fahrzeuge für die Hinfahrt sowie 21 Fahrzeuge für die Rückfahrt ein. Der Einsatz einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los erforderlich.
Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die teilweise verhaltensauffällig sind, in 13 Touren. Die SuS müssen zu 4 verschiedene Schulen, die in Winsen ansässig sind gebracht und nach Schulbeginn zurück zu ihrem Wohnsitz (bzw. der vereinbarten Abholstelle) gebracht werden. Hierzu setzt der AN 13 Fahrzeuge für die Hinfahrt sowie 21 Fahrzeuge für die Rückfahrt ein. Das vom AN eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nach § 48 Abs. 1 FeV sein.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beförderung von SuS mit teilweise schwerem körperlichen und sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 21077 Hamburg und zurück, in 9 Touren. Hierzu setzt der AN 8 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG sowie der Einsatz von Begleitpersonen ist für dieses Los erforderlich.
Beförderung von SuS mit teilweise schwerem körperlichen und sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 21077 Hamburg und zurück, in 9 Touren. Hierzu setzt der AN 8 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein.Das vom AN eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nach § 48 Abs. 1 FeV sein.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beförderung von hörgeschädigten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22605 Hamburg und zurück, in 3 Touren. Hierzu setzt der AN 3 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los ebenfalls erforderlich.
Beförderung von hörgeschädigten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22605 Hamburg und zurück, in 3 Touren. Hierzu setzt der AN 3 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das vom AN eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nach § 48 Abs. 1 FeV sein.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beförderung von sehbehinderten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22303 Hamburg und zurück, in 2 Touren. Hierzu setzt der AN 2 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los ebenfalls erforderlich.
Beförderung von sehbehinderten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22303 Hamburg und zurück, in 2 Touren. Hierzu setzt der AN 2 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das vom AN eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nach § 48 Abs. 1 FeV sein.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beförderung von 8 SuS aus dem Wohngebiet „Sonderberg“ in Seevetal zur Grundschule Emmelndorf in Seevetal und zurück in einem Fahrzeug. Das Vorhandensein einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich.
Beförderung von 8 SuS aus dem Wohngebiet „Sonderberg“ in Seevetal zur Grundschule Emmelndorf in Seevetal und zurück in einem Fahrzeug. Das von AN einzusetzende Fahrpersonal hat über eine Fahrerlaubnis nach § 48 Abs.1 FeV zu verfügen.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
— Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.
Beförderung von 2 SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Oberschule im Seevetal in 21217 Seevetal in einem Fahrzeug zuzüglich Rückfahrt. Das Vorliegen eines Personenbeförderungsscheins nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich.
Alle Fahrzeuge, welche innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn eingesetzt werden, dürfen nicht vor dem 1.1.2011 zugelassen worden sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5a einhalten. Für die übrige Vertragslaufzeit darf für die Fahrzeuge ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden, dies unter Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 als Mindeststandard.