Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PKW Utility Cars als Vermessungsbus Referenznummer der Bekanntmachung: 020-RV-KFZ/2021-03.331
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 093-241416)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PKW Utility Cars als Vermessungsbus
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von PKW Utility Cars als Vermessungsbus. Das Fahrzeug ist der Klasse M1 zuzuordnen und – mit Ausnahme angegebener Abweichungen – in serienmäßiger, handelsüblicher Bauart zu liefern. Im Anschluss an die Lieferung erfolgt ein einsatzgerechter Innenausbau im Fahrgast-/Laderaum von dritter Seite (Fachfirma). Das Fahrzeug wird in Deutschland (Bundesland Niedersachsen) im vermessungstechnischen Außendienst auf befestigten und/oder unbefestigten Straßen, Wegen und Plätzen unter allen Witterungsbedingungen eingesetzt. Dazu gehören der sichere Transport der eingesetzten Fachkräfte und der – teilweise hochwertigen – Vermessungsausrüstung.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen