Gerneralplanung für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg Referenznummer der Bekanntmachung: V_21-02 IKZ Sch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schladen
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerneralplanung für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg
Die Gemeinde Schladen-Werla plant die Beauftragung der Generalplanung für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg. Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel im Auftrag der Gemeinde durchgeführt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Seit dem Jahr 2013 verfügt die Grundschule „Clemens-Schule Hornburg“ über eine offene Ganztagsschule. Auf Grund der steigenden Schülerzahlen mussten neue Klassenräume eingerichtet werden. Infolge dessen erfolgt eine Mehrfachnutzung der Räume, um der Ganztags-schule gerecht zu werden. Dies ist aus organisatorischen und pädagogischen Gründen eine sehr unbefriedigende Lösung. Da der Bedarf an Ganztagsschulplätzen steigt und der geplante Rechtsanspruch ab 2025 eine nachhaltige Planung erfordert, wurde ein Anbau an die Schule favorisiert. Es ist damit eine Erweiterung um weitere vier Gruppenräume möglich. Die Gemeinde Schladen-Werla hat im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beim Land Niedersachsen Fördermittel beantragt. Die Richtlinie ist als Anlage B02 beigefügt. Das Schulgrundstück und die derzeit darauf befindlichen Bestandsgebäude stehen im Eigentum der Gemeinde Schladen-Werla, die auch Trägerin der Grundschule ist. Die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Bauaufsichtsbehörde ist beim Land-kreis Wolfenbüttel angesiedelt. Der Auftraggeber führt derzeit ein Bauleitplanverfahren durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anbau zu schaffen. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans ist als Anlage B03 beigefügt. Ziel ist es, bis zur Einreichung des Bauantrages einen Verfahrensstand nach § 33 BauGB erreicht zu haben. Der Auftraggeber wird außerdem bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens eine Baugrunderkundung auf dem in Aussicht genommenen Baufeld durchführen lassen. Weiterhin werden ergänzende chemische Untersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Vertragsabschluss vorgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist davon auszugehen, dass der Boden ausreichend tragfähig ist und keine Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen werden müssen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass keine Bodenbelastungen vorliegen.In Abstimmung mit der Schulleitung wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf der Grundlage eines Raumprogrammes bereits ein Vorentwurf entwickelt, der als Anlage B04 beigefügt ist. Der Vorentwurf gemäß Anlage B04 gibt die durch den Auftraggeber gewünschte bauliche Gestaltung wieder und ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der weiteren Planungen – nach erforderlicher Plausibilisierung und fachlicher Prüfung – zugrunde zu legen. Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren die nachfolgenden Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 an einen Auftragnehmer als Generalplaner zu vergeben: Leistung
1
Gebäude und Innenräume
— Grundleistungen, § 34 HOAI, Anlage 10.1, linke Spalte, Leistungsphasen 2-9.
2
Tragwerksplanung
— Grundleistungen, § 51 HOAI, Anlage 14.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-6.
3
Technische Ausrüstung
— Grundleistungen, § 55 HOAI, Anlage 15.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-9, für folgende Anlagengruppen:
—— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen,
—— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
—— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
—— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
—— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
—— Anlagengruppe 6 Förderanlagen,
—— Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen,
—— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
4 Freianlagen
— Grundleistungen, § 39 HOAI, Anlage 11.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-9.
5 Wärmeschutz und Energiebilanzierung
— Grundleistungen, § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1.2, Ziffer 1.2.1 Abs. 2, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, linke Spalte, Leistungsphasen 1-7.
6 Raumakustik-Grundleistungen, § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1.2, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, linke Spalte, Leistungsphasen 1-7.
7 Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis)
— Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem vorstehend unter D genannten Leistungsumfang zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen bis einschließlich der jeweiligen Leistungsphasen 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Generalplanervertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
Soweit die optionale Weiterbeauftragung des Auftragnehmers mit den Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. erfolgt (siehe E.), wird die weitere Terminplanung für diese Planungsleistungen in diesem Zusammenhang vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunchweig
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.