Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2021/00003

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wrestedt
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privater Waldbesitzer/Forstbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen

Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2021/00003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des privaten Waldbesitzes von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE93A Uelzen
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung:

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im privaten Waldbesitz von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel) in den Gemarkungen Hohenweddrien, Zahrenthien (Landkreis Uelzen) und Braudel (Landkreis Lüchow-Danneberg auf 750,69 ha Fläche.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg auf 750,69 ha mit 3,28 t/ha. Dies entspricht einer Ausbringungsmenge von 2 462,2632 t. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk gemäß Düngemittelverordnung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2482) einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.

Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen.

Zusätzliche Anforderungen sind:

— Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 (3 t/ha CaCo3 Äquivalent!) betragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeitpunkt / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Positive Referenzen / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Fristverkürzung durch die Vorinformation vom 7.2.2020. nach § 38 VgV. Amtsblatt: 2021/S-027-066763.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-235773
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4/2021/00003
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sommerland
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 – 406-64030/1-2.6 – VORIS 79100. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.

Eine Zuschlagserteilung ist nur möglich, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid bzw. ein auf Grundlage eines Änderungsantrages beantragter Zuwendungsbescheid beim Auftraggeber vorliegt.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D6RH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2021

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