Technische Anlagen in Außenanlagen / Neubau Gymnasium Langenhagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 541.01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.langenhagen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Anlagen in Außenanlagen / Neubau Gymnasium Langenhagen
Die Stadt Langenhagen plant den Neubau eines 7-zügigen Gymnasiums mit Sportanlagen und Freianlagen auf einem rund 42 600 m2 großen Grundstück an der Theodor-Heuss-Straße in Langenhagen. Der etwa 21 000 m2 große Schulflügel beinhaltet Unterrichts- und Fachräume, den Verwaltungsbereich, eine Biblio- / Mediathek sowie eine Aula. Daran schließt ein gut 7 000 m2 großer Gebäudeteil an, welcher eine 2- und 3-Feld-Sporthalle sowie eine Mensa beherbergt. Eine große Freitreppe verbindet den ebenerdigen Schulhof mit einer begrünten Dachterrasse in der ersten Etage. Hinzu kommen Außensportanlagen mit 120 m-Laufbahn, Weitsprunggruben und Kugelstoßanlage sowie einem großzügigen Rasenspielfeld.
Theodor-Heuss-Straße 51
30853 Langenhagen
— 40 m Kanalrohr aus PP (DN 100-150),
— 2 St. Regenwasserschächte,
— Erdarbeiten und Bodenaushub für vorbeschriebene Tiefbauleistungen,
— 1 St. Regenwassertauchpumpe einschl. Schaltgerät,
— 30 m PE Rohrleitung und Erdarbeiten,
— 30 m erdverlegte Kabelarbeiten einschl. Leerrohrverlegung.
1 St. Brunnenanlage zur Gartenbewässerung (Rasensportfeld) mit Förderleistung 10 m3/h:
— Förderbrunnen,
— Tauchpumpe,
— Förderleitung zur Entnahme aus PE,
— Brunnenwasseraufbereitungsanlage,
— Rohrleitungen PE und Edelstahl.
2 St. Feuerlöschbrunnenanlage mit Förderleistung jeweils 800 l/min:
— Förderbrunnen,
— Bohrarbeiten,
— Verrohrung,
— Fundament und Schutzdreieck,
— Entnahmearmaturen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6 a EU VOB / A folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung NTVergG (§ 4 Abs. 1 NTVergG).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen
(Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6 a EU VOB / A folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
— Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
Sind (Eigenerklärung).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen
(Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6 d EU VOB / A - auch bei Bietergeminschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Es gilt das NTVergG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJWD1UB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.