Telekommunikationssystem – Upgrade und Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-TK-Upgr-Inst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationssystem – Upgrade und Instandhaltung
Telekommunikationssystem – OpenScape 4000 V5 Upgrade auf V10 und Instandhaltungsvertrag gem. EVB-IT.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Telekommunikationssystem – Upgrade:
— Atos Unify OpenScape 4000 V5 Upgrade auf V10 mit ca. 4300 Lizenzen,
— Austausch der vorhandenen USV Systeme.
Instandhaltungsvertrag für alle Systeme mit Assurance Service:
— OpenScape V9 ca. 250 Lizenzen,
— OpenScape 4000 V10 an 3 Standorten in Braunschweig ca. 4300 Lizenzen,
— OpenScape Contact Center,
— OScAR- Systeme◦OpenScape Xpressions,
— DECT SYSTEM Cordless,
— HiMed V10,
— USV Anlagen.
Als Umsetzungszeitraum für das Update ist Q3-Q4 /2021 vorgesehen.
Der Instandhaltungsvertrag beginnt am 1.10.2021.
Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ausländische Bieter können anstelle der aufgeführten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
1) Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2) Im Fall der Einschaltung von Nachunternehmern zur Auftragsdurchführung haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3) Dem Angebot ist eine Erklärung nach § 4 NTVergG beizufügen. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
3) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Angebotes ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4) Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.