Wartungsverlängerung von zentraler Speichererweiterung des Herstellers NetApp Referenznummer der Bekanntmachung: AS210056
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung von zentraler Speichererweiterung des Herstellers NetApp
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Wartungsverlängerung der zentralen Speichererweiterung des Herstellers NetApp.
Wartungsverlängerung der zentralen Speichererweiterung des Herstellers NetApp.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstellenstruktur und Ansprechpartner vor Ort.
b) Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV.
c) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate.
d) Einzureichen ist zunächst eine Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nebst einer schriftlichen Bestätigung eines in Europa zugelassenen Versicherungsinstituts über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Alternativ genügt der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgenannten Mindestvoraussetzungen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV,
b) Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr 2017, 2018 und 2019,
c) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils pro Geschäftsjahr.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Referenzliste über mindestens 2 Projekte aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter der Angabe des Rechnungswerts, des Lieferumfangs, sowie Nennung des Kunden inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer,
b) Eine vom Hersteller der Systeme ausgestellte Bescheinigung, dass der Bieter befähigt ist, die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung allumfänglich zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antrags befugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr.2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.