Rahmenvereinbarung über Lieferung von Notebooks für Lehrer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lieferung von Notebooks für Lehrer
Beschaffung von Notebooks.
Landkreis Harburg — ITK Harburg
Schloßlatz 6
21423 Winsen/Luhe, div. Schulstandorte im Landkreis Harburg
Die ITK Harburg schreibt die Lieferung von „Convertible Notebooks“ für Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter als Rahmenvereinbarung aus. Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von 3 Jahren haben — beginnend mit dem 28.4.2021. Von der Abnahmemenge (1 500 bis 3 000 Stück) sollen bis zum 28. 8.2021 mindestens 1 500 Notebooks geliefert werden.
Es ist eine Teststellung im Zeitraum 7. - 12.4.2021 vorgesehen. Siehe hierzu auch Ziffer E. der Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms des Bundes für die Beschaffung digitaler Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger kann aufgrund von äußerster Dringlichkeit (Homeschooling) ein Verhandlungsverfahren ohne TNW durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CANCOM GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.cancom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).