EBeihilfe-App Referenznummer der Bekanntmachung: 02801-899/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EBeihilfe-App
Bereitstellung einer App für die elektronische Einreichung von Beihilfeanträgen (eBeihilfe-App) inklusive Systemservice.
Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung Hannover
Die Vergabe sieht vor, die Bereitstellung einer Beihilfeapp für die elektronische Einreichung von Beihilfeanträgen (eBeihilfe) inklusive Systemservice auszuschreiben .Die zu beschaffende App muss die Möglichkeit der Anbindung an den IBM Service Hub (ISH) bieten, da der ISH ein zentrales Modul des eBeihilfe-Input-Managements darstellt. Die App muss die Funktion besitzt, definierte Barcodes auf bspw. Arztrechnungen auslesen zu können, um damit die Abrechnungsdaten aus externen Serverquellen (ISH) in das Input-Managementsystem zu transferieren. Weiterhin sind bzgl. eines integrierten Dokumentenscanners die Anforderungen der im Input-Management implementierten OCR-Software der Firma Paradatec zu erfüllen. Die App muss im Hinblick auf die Implementierung weiterer Geschäftsprozess (bspw. Reisekosten) erweiterbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EBeihilfe App
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRDR1C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.