Rahmenvereinbarung für schulbezogene IT-Ausstattung – Notebooks
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5191 / 970-659
Fax: +49 5191 / 970-99659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für schulbezogene IT-Ausstattung – Notebooks
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt mit dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung für schulbezogene IT-Ausstattungen – Notebooks, im Rahmen des „DigitalPakts Schule“, zu schließen.
Bad Fallingbostel, Soltau
324x Notebooks inkl. Zubehör a. 15,6 Zoll, mind. Full-HD b. BAPCo SYSmark®2018: Wert für Kategorie Productivity Scenario Rating mit 16 GB RAM Windows 10 Pro x64 OS Version 1809 Deutsche Version (17763) ≥ 1.250 Punkte c. 16 GB DDR-Speicher d. ≥ 250 GB M.2 SSD SATA oder NVMe e. Maus/Tastatur-Set (Wireless).
Mit dem ausgewählten Bieter wird ein EVB-IT Kaufvertrag geschlossen. Es gelten die entsprechenden AGB. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Keine geforderten Kautionen und Sicherheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Schulbezogene IT-Ausstattung – Notebooks
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig mit dem Angebot einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei, führt jedoch nicht zu einer besseren Bewertung im Rahmen der Bewertung der Eignung. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1) bis III.1.3) für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Fragen zum Vergabeverfahren sind spätestens bis zum 31.3.2021 zu stellen, so dass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann. Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.