Ingenieurplanung für die Westerweiterung der Deponie Wunstorf-Kolenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 41-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurplanung für die Westerweiterung der Deponie Wunstorf-Kolenfeld
Ingenieurplanungsleistungen zur Basiserweiterung der Deponie Wunstorf-Kolenfeld.
Die Deponie Kolenfeld wurde 1982 abfallrechtlich planfestgestellt und genehmigt. Um das potenzielle Ablagerungsvolumen zu nutzen, muss das vorhandene Basisabdichtungssystem um ca. 13 ha erweitert werden. Gemäß § 3 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) hat der Deponiebetreiber alle Maßnahmen zur Errichtung eines Basisabdichtungssystems nach Anhang 1 zu treffen.
Grundvoraussetzung einer Basiserweiterung ist die Eignung der geologischen Barriere.
Es gilt zunächst die geologischen Standortvoraussetzungen des neu zu planenden Deponieabschnittes zu ermitteln. Die Standortvoraussetzungen müssen mit geltenden Vorschriften (z. B. DepV) abgeglichen werden. Sind Ertüchtigungen der geologischen Barriere erforderlich, sind Varianten von Ertüchtigungsarbeiten vorzuschlagen, zu planen und wirtschaftlich miteinander abzugleichen.
Nachlaufend soll ein Basisabdichtungssystem nach DepV für DK II bestehend aus:
— einer geologischen Barriere,
— 2 Abdichtungskomponenten,
— einer Schutzschicht und
— Filterrohren eingebettet in eine Entwässerungsschicht geplant werden. Die regionale Baustoffverfügbarkeit soll hierbei berücksichtigt werden.
In der Planung zu berücksichtigen sind Standortvoraussetzungen wie:
— die natürliche Topographie,
— vorherrschende Grundwasserstände,
— Massenabschätzung für Profilierungsmaßnahmen des Deponieplanums,
— Setzungsabschätzungen der zu planenden Deponiebasis,
— Entwicklung des SiWa-Systems nach Länge und Höhenlage nach Setzungen
Das bereits vorhandene Basisabdichtungssystem soll mit seinen Anlagen, Leitungen und sonstigen Einrichtungen und Infrastruktursystemen in der Planung der Erweiterung des Basisabdichtungssystems berücksichtigt und eingebunden werden. Hierbei ist das zusätzliche Aufkommen von zu behandelnden Abwässern in der Leitungsdimensionierung, Leitungsverlauf und der Anlagentechnik zu berücksichtigen. Inhalt der Planungsleistungen wird ebenfalls die Überarbeitung / Neuanlage der vorhandenen Kläranlage sein, mit dem Ziel, den durch die Erweiterung der Basisabdichtung entstehenden höheren Anfall an Sickerwasser weiterhin behandeln zu können.
Aufgrund der Größe und Komplexität des Vorhabens sollen die für die Realisierung erforderlichen Baumaßnahmen in mehrere Bauabschnitte (maximal 4) aufgeteilt werden, die jeweils eigenständig ausgeschrieben und vergeben werden sollen. Dieses ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke sind dabei für die gesamte Erweiterungsfläche zu erbringen. Im Bereich der Leistungsphasen 5 bis 9 sind sie zunächst nur für 50 % der Fläche (Teilfläche 1) zu erbringen. Weitere 50 % der Fläche können dem Auftragnehmer optional übertragen werden (Teilfläche 2).
Daneben sind Beratungsleistungen im Bereich der Geotechnik gem. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 HOAI) Nr. 1.3 zu erbringen.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
1. Anzahl und Komplexität der vergleichbaren Referenzprojekte.
— Das angegebene Referenzprojekt umfasst ein Basisabdichtungssystem nach DK 0-Standard mit einer Flächenleistung im Bau von mindestens 2 ha pro Jahr (Bauzeit): 10 Punkte,
— Das angegebene Referenzprojekt umfasst ein Basisabdichtungssystem nach DK 1-Standard mit einer Flächenleistung im Bau von mindestens 2 ha pro Jahr (Bauzeit): 20 Punkte,
— Das angegebene Referenzprojekt umfasst ein Basisabdichtungssystem nach mind. DK 2-Standard mit einer Flächenleistung im Bau von 2 bis 3,5 ha pro Jahr (Bauzeit): 30 Punkte,
— Das angegebene Referenzprojekt umfasst ein Basisabdichtungssystem nach mind. DK 2-Standard mit einer Flächenleistung im Bau von über 3,5 ha pro Jahr (Bauzeit): 40 Punkte.
2. Anzahl der in den Jahren 2018 bis 2020 durchschnittlich beschäftigten im Deponiebau tätigen Ingenieure.
4 bis 7: 15 Punkte; 8-11: 30 Punkte; 12 und mehr: 45 Punkte.
3. Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters als verantwortlicher Projektleiter im Deponiebau:
10-18 Jahre: 15 Punkte; 19-25 Jahre: 30 Punkte; > 25 Jahre: 45 Punkte.
4. Berufserfahrung des vorgesehenen stv. Projektleiters als verantwortlicher Projektleiter im Deponiebau:
5-10 Jahre: 10 Punkte; 11-15 Jahre: 20 Punkte; > 15 Jahre: 30 Punkte.
5. Durchschnittlicher Umsatz des Bieters im Bereich von Planungsleistungen für Maßnahmen im Deponiebau (ohne Basisabdichtungen) in den Jahren 2018 bis 2020 (netto):
1-1,5 Mio. EUR: 5 Punkte; >1,5-2,5 Mio. EUR: 10 Punkte; >2,5 Mio. EUR: 15 Punkte
6. Durchschnittlicher Umsatz des Bieters im Bereich von Planungsleistungen für Maßnahmen zum Bau von Basisabdichtungen im Deponiebau in den Jahren 2018 bis 2020 (netto):
0,5-0,75 Mio. EUR: 15 Punkte; >0,75-1,25 Mio. EUR: 30 Punkte;
>1,25 Mio. EUR: 45 Punkte.
Die in den einzelnen Kriterien Nr. 1 bis 6 erzielten Punktzahlen werden addiert. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden – bei ansonsten nachgewiesener Eignung – zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem Platz 5 entscheidet das Los. Sofern die Anzahl der Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, weniger als 5 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Beauftragung des AN mit den vorgenannten Planungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke erfolgt in mehreren Stufen.
Mit Abschluss dieses Vertrags erfolgt zunächst die Beauftragung des AN mit den auf die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI entfallenden Leistungen. Diese Leistungen erstrecken sich auf die Gesamtfläche der geplanten Deponierweiterung. Für die Teilfläche 1 werden auch die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 dieses Leistungsbildes nach HOAI fest vergeben. Die Beauftragung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Teilfläche 2 erfolgt optional durch einseitigen schriftlichen Abruf durch den AG. Der AG entscheidet nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 und der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel über die Weiterbeauftragung mit den vorstehend als optional bezeichneten Leistungen.
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrags in Ziffer II.2.7) ist als Schätzung zu verstehen. Die angegebene Laufzeit basiert auf der aktuellen Planung des Auftraggebers bzgl. des Verlaufs des Vergabeverfahrens und der vorgesehenen Bauzeit der Gesamtmaßnahme. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich im konkreten Fall sowohl eine kürzere, als auch eine längere Laufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters im Bereich von Planungsleistungen im Deponiebau (ohne Basisabdichtungen) in den Jahren 2018 bis 2020 (netto). Gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters im Bereich von Planungsleistungen zum Bau von Basisabdichtungen im Deponiebau in den Jahren 2018 bis 2020 (netto). Gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3. Aktuelle Deckungsbestätigung der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der Mindestanforderungen oder falls die vorhandene Versicherung nicht den Mindestanforderungen entspricht, eine Bestätigung des Versicherers, im Auftragsfall eine den Mindestanforderungen entsprechende Versicherung zu gewähren oder die vorhandene Versicherungssumme so aufzustocken, dass die geforderten Versicherungssummen ausreichen.
Zu 1.: Pro Jahr mindestens ein Umsatz von 1 Mio. EUR (netto) mit Planungsleistungen im Bereich Deponiebau (ohne Basisabdichtungen). Maßgeblich ist der Durchschnittswert der Jahre 2018-2020.
Zu 2. Pro Jahr mindestens ein Umsatz von 0,5 Mio. EUR (netto) mit Planungsleistungen im Bereich Bau von Basisabdichtungen im Deponiebau. Maßgeblich ist der Durchschnittswert der Jahre 2018-2020.
Zu 3.: Mindest-Deckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils 3,5 Mio. EUR. Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss je Schadensart mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
4. Eigenerklärungen über 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
5. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020, gegliedert nach Ingenieuren (im Deponiebau tätig), Technikern/Zeichnern, Bürokräften, freien Mitarbeitern. Gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
6. Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
7. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Hinweis: Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.
Zu 4.: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Hierfür gelten folgende Mindestanforderungen:
Bei einer Referenz muss ein Basisabdichtungssystem mindestens der DK 0 auf mindestens 2 ha pro Jahr (Bauzeit) im Bau geplant und in der Ausführung begleitet worden sein. Bei einer weiteren Referenz muss ein Basisabdichtungssystem mindestens der DK 2 auf mindestens 2 ha pro Jahr (Bauzeit) im Bau geplant und in der Ausführung begleitet worden sein. Es müssen dabei jeweils Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 bis 8 (§ 43 Abs. 1 HOAI) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Die Abnahme der jeweiligen Bauleistungen muss nach dem 1.1.2016 erfolgt sein.
Zu 5.: Mindestens 4 im Deponiebau tätige Ingenieure (maßgeblich ist der Durchschnittswert aus den Jahren 2018-2020).
Zu 6.: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Der/die vorgesehene Projektleiter(-in) muss mindestens über 10 Jahre Berufserfahrung als verantwortliche(r) Projektleiter/in im Bereich Deponiebau verfügen.
Der/die vorgesehene stellv. Projektleiter(in) muss mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als verantwortliche(r) Projektleiter(in) im Bereich des Deponiebaus verfügen.
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teilnahmeantragsformblatt in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Die vorgesehenen Erklärungen und Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRYTN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html