Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem (PACS) mit optionaler Hardware
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sophienklinik.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uslumedizininformatik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildarchivierungs- und Kommunikationssystem (PACS) mit optionaler Hardware
Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines elektronischen Bildarchivierungs-, und Kommunikationssystem (PACS) mit Langzeitarchivierung, wobei die benötigte Hardware nach technischer Vorgabe des Auftragnehmers vom Auftraggeber gestellt wird.
Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines elektronischen Bildarchivierungs-, und Kommunikationssystem (PACS) mit Langzeitarchivierung
Hannover
Die Sophienklinik Hannover ist ein Belegarztkrankenhaus mit 128 Betten und verfügt über 10 Fachabteilungen. Sie beabsichtigt, ein Bildmanagement-System für die Anbindung der eigenen bildgebenden Geräte, die zentrale Bilddatenspeicherung und Bildverteilung im eigenen Haus zu implementieren. Hierfür soll ein elektronisches Bildarchivierungs-, und Kommunikationssystem (PACS) mit Langzeitarchivierung eingeführt werden. Dabei sollen auch die Bilder verschiedener Modalitäten wie z. B. CT, MR, US, Fluoreszenz- und digitale Lumineszenzradiografie für eine gemeinsame, elektronische Datenablage konzipiert werden.
Der Wartungsvertrag soll für 5 Jahre geschlossen werden. Er kann sich jeweils um 5 Jahre verlängern, wenn die Wartung weiter erforderlich ist. AG ist berechtigt, der Verlängerung mit einer Vorfrist von 6 Monaten in Textform zu widersprechen.
Die Vergabeunterlagen werden auf Anforderung digital zur Verfügung gestellt, nachdem zuvor eine Verschwiegenheitserklärung der strafrechtlich verantwortlichen Person des Bewerbers in PDF-Format nach Vorlage der Vergabestelle elektronisch eingereicht wurde. Weitere Informationen ergeben sich aus der oben genannten Adresse (https://www.Uslumedizininformatik.de).
Maßnahmen zur Sicherstellung von der Verfügbarkeit, Unversehrtheit und Vertraulichkeit
Hannover
Ergänzend zu Los 1 sollen optional Maßnahmen zur Sicherstellung von der Verfügbarkeit, Unversehrtheit und Vertraulichkeit der Daten ergriffen werden. Das können z. B. sein: Backup-Komponenten, Firewall-Komponenten, Verschlüsselungskomponenten, Schlüssel-Zertifikate, Ver- und Entschlüsselungskomponenten, Schulungen der Mitarbeiter, IT-Sicherheits – (Awareness) –Schulungen, Penetrations-Tests, VPN-Tunnel, Sicherheitskonzepte.
Der Wartungsvertrag soll für 5 Jahre geschlossen werden. Er kann sich jeweils um 5 Jahre verlängern, wenn die Wartung weiter erforderlich ist. AG ist berechtigt, der Verlängerung mit einer Vorfrist von 6 Monaten in Textform zu widersprechen.
Abhängig vom Angebot zu Los 1 ist zuwendungsbedingt zu gewährleisten, das 15 % der Investitionssumme in IT-Sicherheit investiert wird.
Die Vergabeunterlagen werden auf Anforderung digital zur Verfügung gestellt, nachdem zuvor eine Verschwiegenheitserklärung der strafrechtlich verantwortlichen Person des Bewerbers in PDF-Format nach Vorlage der Vergabestelle elektronisch eingereicht wurde. Weitere Informationen ergeben sich aus der oben genannten Adresse (https://www.Uslumedizininformatik.de).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bescheinigung der IHK,
— Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal,
— Erklärung nach §§ 43, 44 VgV, §§ 123, 124 GWB,
— Angaben sowohl zu PACS als auch zur IT-Sicherheit, möglichst nach ISO 27001 in Verbindung mit deren Anhang A sowie der ISO 27002 mit ihren ergänzenden Hinweisen.
Unternehmensprofil
In den letzten 2 Jahren mittels PACS-Projekten realisierten Umsätze
— Anzahl der in den letzten 2 Jahren realisierten PACS-Projekte,
— Zahlenmäßige Stärke des technischen PACS-Teams,
— Referenzliste der PACS-Projekte,
— Grobes Realisierungskonzept,
— Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bedürfnisse des AG können nicht ohne die Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden, der Auftrag enthält konzeptionelle oder innovative Lösungen und er kann aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden.
Es ist ein zweistufiges Verfahren geplant. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden mit en geeigneten Bietern nach Sendung weiterer Informationen ein Angebot für die Leistung ausgehandelt.
Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich in Textform über die eMailadresse der Uslumedizininformatik geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten „Textform“ nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders. Das bedeutet, dass Anfragen und Angebote, die schriftlich, per Fax oder telefonisch erfolgen, zurückgewiesen werden müssen.
Mindeststandard für Nebenangebote ist die technische und wirtschaftliche Gleichwertigkeit bei der Erfüllung der gestellten Aufgabe.
Fristende für Bieterfragen: 2.7.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gegen die Entscheidung über den Zuschlag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag eingeleitet werden.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.