Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems und Implementierung einer digitalen Gästekarte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Wangerland Touristik-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangerland
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26434
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems und Implementierung einer digitalen Gästekarte
Um bestmögliche Voraussetzungen für eine pandemiegerechte Öffnung im Sommerhalbjahr 2021 sicherzustellen, strebt die Wangerland Touristik GmbH (WTG) die Installation eines Besuchermonitoring-Systems zur Identifikation von Hotspotsituationen und einer vorausschauenden Gästelenkung zur gleichmäßigen Verteilung von Besuchern für die Region an. Gleichzeitig ist Im Zuge der Corona-Pandemie das Bewusstsein für ein kontaktfreieres und digitales Reisen noch mehr in den Vordergrund gerückt. Um interne Abläufe (bspw. die Administration von Meldescheinen oder die Authentifizierung von Gästen) zu vereinfachen, zu digitalisieren und vor allem um unnötige Kontakte zwischen allen Beteiligten zu reduzieren, plant die WTG ab 2021 ein Projekt zur weiteren Digitalisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Melde- und Kurabgabeabläufe sowie der damit verbundenen Gästekartenausgabe.
Digitales Besucherlenkungssystem
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Installation und technische Ausstattung eines digitalen Besucherlenkungssystems im Tourismus. Da die Coronakrise die Tourismusbranche stark beeinflusst und langfristig beeinflussen wird, sucht die Wangerland Tourismus GmbH nach innovativen Lösungen zur digitalen Besucherlenkung, um die Einhaltung von Abstandsregelungen im öffentlichen Raum zu gewährleisten und die Bildung von Menschenansammlungen zu kontrollieren. Ziel ist es, die Besucherströme an den touristischen Hotspots durch Echtzeit-Daten messbar zu machen, Auslastungen gegenüber dem anreisenden Gast zu kommunizieren und alternative Angebote in den Orten selbst oder in der unmittelbaren Nachbarschaft aufzuzeigen.
Digitale Gästekarte
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung des Bestandssystems, als GästeCard-Plattform zur Gastanmeldung mit Echtzeit-Kontroll-Plattform (Cardsystem). Weiter ist die digitale Gästekarte als Ergänzung der Papierkarte sowie die vorgelagerte Erfassung der Gästedaten (PreCheckIns) einzurichten. Das Ziel ist die Weiterentwicklung und weitestgehend vollständige Digitalisierung des bestehenden Melde- und Gästebeitragssystems sowie der damit verbundenen Gästekartenausgabe, um unnötige Kontakte zwischen allen Beteiligten zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über das jährliche Mittel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
Erklärung zur finanziellen Situation und Haftpflichtversicherung
Erklärung über Erfahrung des Unternehmens mit Aufträgen vergleichbarer Art
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.