Aktualisierung von Hard- und Softwaremodulen Cisco Unified Communication Manager Referenznummer der Bekanntmachung: 101/21/12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktualisierung von Hard- und Softwaremodulen Cisco Unified Communication Manager
Das vorhandene VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco muss auf einen aktuellen Softwarestand gebracht werden. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen. Es besteht ein gültiger Wartungsvertrag bis zum 30.9.2021. Mit der Leistungsausführung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung muss bis zum 30.9.2021 vollständig erbracht und abgenommen sein. Bis zu diesem Termin muss auf das neueste funktionelle Release upgegradet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von dem Anbieter wird eine Cisco Partner Zertifizierung, eine namentliche Anzahl von mindestens 4 Cisco zertifizierten Service-Technikern (CCIE) und eine Referenzliste für CUCM Kunden gefordert.
Folgende Cisco Spezialisierungen sind gefordert:
— Routing & Switching,
— Security,
— Collaboration,
— Wireless.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Von dem Anbieter wird eine Cisco Partner Zertifizierung, eine namentliche Anzahl von mindestens 4 Cisco zertifizierten Service-Technikern (CCIE) und eine Referenzliste für CUCM Kunden gefordert.
Folgende Cisco Spezialisierungen sind gefordert:
— Routing & Switching,
— Security,
— Collaboration,
— Wireless.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.