Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus im Landkreis Osterholz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002458
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus im Landkreis Osterholz
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz. Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Landkreis Osterholz
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz. Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020),
— Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2018, 2019 und 2020),
— Referenzen für die Errichtung von gigabitfähigen Netzen bzw. Referenzen für den Betrieb von gibabitfähigen Netzen.
Nähere Informationen zur Bewertung der vorgenannten Kriterien sind der Anlage 09 „Bewertungsmatrix“ Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 01.01.2021) oder vergleichbarer Nachweis,
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
— Erklärung durchschnittlicher Jahresumsatz und zu den Bilanzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018-2020 (Anlage 05, Formblatt 1). Der Landkreis Osterholz behält sich die Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen/Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog vor.
— Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den Jahren 2018-2020 (Anlage 05, Formblatt 2).
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV analog) über 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle der Gewährung der Beihilfe zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
— Eigenerklärung des Bewerbers und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters darüber, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen (Anlage 03).
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte (Anlage 03).
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen (Anlage 03).
— Eigenerklärung des Bewerbers, zur Eintragung im Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Das Formblatt 124 (aus dem Vergabehandbuch des Bundes, Anlage 04) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorlage vergleichbarer Referenzen (Errichtung oder Betrieb eines Glasfasernetzes mit mind. 500 Anschlüssen) (Leistungserbringung nach dem 1.1.2017 begonnen, Anlage 05, Formblatt 3 für die Errichtung von gigabitfähigen Netzen oder Formblatt 4 für den Betrieb von gigabitfähigen Netzen sowie Bereitstellung von Angeboten breitbandiger Telekommunikationsdienste).
Vorlage einer vergleichbaren Referenz (Errichtung oder Betrieb eines Glasfasernetzes mit mind. 500 Anschlüssen) (Leistungserbringung nach dem 1.1.2017 begonnen, Anlage 05, Formblatt 3 für die Errichtung von gigabitfähigen Netzen oder Formblatt 4 für den Betrieb von gigabitfähigen Netzen sowie Bereitstellung von Angeboten breitbandiger Telekommunikationsdienste). Die Vorlage einer vergleichbaren Referenz stellt eine Mindestanforderung (KO-Kriterium) dar. Die weiteren Referenzen werden für die Bewertung der Teilnahmeanträge herangezogen.
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass der Bewerber die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Falle der Gewährung der Beihilfe einhalten wird. Erklärung des Bewerbers darüber, dass er die für die Förderung maßgebenden Vorgaben und gesetzlichen Vorgaben im Falle der Gewährung der Beihilfe einhalten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter https://root.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung als Unternehmen auf dem Vergabeportal ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da nur bei Angabe einer E-Mailadresse sichergestellt ist, dass das Unternehmen automatisiert über Änderungen im Vergabeverfahren und evtl. Bieterfragen und -antworten informiert wird.
— Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Beihilfen zum Gigabitausbau, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Vergabe dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Osterholz avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund– nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen zu gewährleisten. Neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts hat der Zuwendungsempfänger auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichteinhaltung der in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag analog zu den Regelungen in §§ 160, 161 GWB nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.