RV Gebrauchs- und Unfallschäden 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: NW-2021-0075
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Gebrauchs- und Unfallschäden 2021-2023
Rahmenvertrag zur Reparatur von Gebrauchs- und Unfallschäden auf Bundesautobahnen (überwiegend Nacht- und Sofortmaßnahmen). Es handelt sich hierbei i.d.R. um Reparaturmaßnahmen im kleinen Umfang bis ca. 2 000 m2. Größere Maßnahmen sind nicht Vertragsgegenstand.
AM Braunschweig Hafen
Bituminöse Arbeiten: Fräsarbeiten in unterschiedlichen Tiefen und Einzelflächen, Einbau Asphaltbinder, Asphaltdeckschicht aus Splittmastix, Gussasphalt, PA
Arbeiten in Betonbauweise: Erneuerung und Reparatur von Fahrbahnplatten aus Beton, Beseitigung von Kantenabbrüchen, Fugenverfüllung
Markierungsarbeiten.
Der Vertrag läuft 2 Jahre ab dem 1.8.2021. Wird der Vertrag von keiner Seite bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende (31.7.2023) gekündigt, verlängert sich dieser zu den gleichen Konditionen um 2 weitere Jahre, aber insgesamt nicht länger als 4 Jahre Gesamtvertragslaufzeit. Zum Ende des 4. Vertragsjahres bedarf es keiner Kündigung. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Kündigung bedarf es keinen Grund.
AM Braunschweig Rüningen
Bituminöse Arbeiten: Fräsarbeiten in unterschiedlichen Tiefen und Einzelflächen, Einbau Asphaltbinder, Asphaltdeckschicht aus Splittmastix, Gussasphalt, PA
Arbeiten in Betonbauweise: Erneuerung und Reparatur von Fahrbahnplatten aus Beton, Beseitigung von Kantenabbrüchen, Fugenverfüllung
Markierungsarbeiten.
Der Vertrag läuft 2 Jahre ab dem 1.8.2021. Wird der Vertrag von keiner Seite bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende (31.7.2023) gekündigt, verlängert sich dieser zu den gleichen Konditionen um 2 weitere Jahre, aber insgesamt nicht länger als 4 Jahre Gesamtvertragslaufzeit. Zum Ende des 4. Vertragsjahres bedarf es keiner Kündigung. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Kündigung bedarf es keinen Grund.
AM Hannover
Bituminöse Arbeiten: Fräsarbeiten in unterschiedlichen Tiefen und Einzelflächen, Einbau Asphaltbinder, Asphaltdeckschicht aus Splittmastix, Gussasphalt, PA
Arbeiten in Betonbauweise: Erneuerung und Reparatur von Fahrbahnplatten aus Beton, Beseitigung von Kantenabbrüchen, Fugenverfüllung
Markierungsarbeiten.
Der Vertrag läuft 2 Jahre ab dem 1.8.2021. Wird der Vertrag von keiner Seite bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende (31.7.2023) gekündigt, verlängert sich dieser zu den gleichen Konditionen um 2 weitere Jahre, aber insgesamt nicht länger als 4 Jahre Gesamtvertragslaufzeit. Zum Ende des 4. Vertragsjahres bedarf es keiner Kündigung. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Kündigung bedarf es keinen Grund.
AM Lauenau
Bituminöse Arbeiten: Fräsarbeiten in unterschiedlichen Tiefen und Einzelflächen, Einbau Asphaltbinder, Asphaltdeckschicht aus Splittmastix, Gussasphalt, PA
Arbeiten in Betonbauweise: Erneuerung und Reparatur von Fahrbahnplatten aus Beton, Beseitigung von Kantenabbrüchen, Fugenverfüllung
Markierungsarbeiten.
Der Vertrag läuft 2 Jahre ab dem 1.8.2021. Wird der Vertrag von keiner Seite bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende (31.7.2023) gekündigt, verlängert sich dieser zu den gleichen Konditionen um 2 weitere Jahre, aber insgesamt nicht länger als 4 Jahre Gesamtvertragslaufzeit. Zum Ende des 4. Vertragsjahres bedarf es keiner Kündigung. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Kündigung bedarf es keinen Grund.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbarens gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß §6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäss erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berfufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Nachweis der Eignung durch Angabe:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Nachweis der Eignung durch:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. [Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen].
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die unter Pkt. Mindeststandards genannten PQ-Leistungsbereiche. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ einschließlich aller darin genannten Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen,
— Nachweis über die Qualifikation des Unternehmens und des Personals gem. den ZTV und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13),
— Praxisbewährungsbericht der zu verwendenden Markierung,
— Qualifikation gem. MVAS (Fachkraft für Verkehrssicherung).
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— [ggf.:] Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten,
— [ggf.:] Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— [ggf.:] Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden,
— [ggf.:] Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann,
— [ggf.:] Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— [ggf.:] eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Die v. g. Nachweise zu Nrn. 1 -x gelten auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Teilnahme zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de