Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Support von aktiven Komponenten der Fa. Juniper Referenznummer der Bekanntmachung: 02423/94
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-osnabrueck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Support von aktiven Komponenten der Fa. Juniper
Die Netzwerkinfrastrukturen der Hochschule und Universität Osnabrück basieren auf Komponenten von 2 Herstellern (Dual-Vendor-Strategie). Der Hersteller Juniper ist bisher unterdurchschnittlich repräsentiert und soll aufgrund der guten Erfahrungen in Punkto Zuverlässigkeit in wichtigen bereichen weiter ausgebaut werden, um den steigenden Anforderungen an Bandbreite und Ausfallsicherheit gerecht werden zu können.
Hochschule Osnabrück
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Es werden Switches aller Typen (EX2200, EX2300, ..., QFX5100, ...), Router (MX240, SRX1500,...) sowie die dazugehörigen Netzteile/ Module, Kabel und Lizenzen in Verbindung mit der JunOS Space Management Plattform eingesetzt.
Aus Gründen der Systemkompatibilität und der zukünftigen Dual-Vendor-Strategie der teilnehmenden Einrichtungen werden im Rahmen der Ausschreibung des Rahmenvertrages daher ausschließlich
Komponenten des Herstellers Juniper zugelassen, was sich wie folgt begründet:
a) Zur Gewährleistung eines einwandfreien und interoperablen Betriebes im LAN ist der parallele Betrieb von Komponenten anderer Hersteller sehr schwer und kompliziert. Es müssten umfangreiche Umstellungen erfolgen oder sogar Funktionalitäten gänzlich gestrichen werden, wenn es zu einer Vermischung von Herstellerwelten kommen würde. Der parallele Einsatz von Produkten anderer Hersteller schließt sich somit im Prinzip aus. Die Geräte und Schnittstellen der bisher eingesetzten
Hersteller (u. a. Juniper) sind in den teilnehmenden Einrichtungen mittlerweile bekannt und getestet, so dass eine nahtlose Integration gewährleistet ist.
b) Da keine flächendeckende Erneuerung des vorhandenen Bestandes an Switch-Technik, sondern nur der teilweise Ersatz einzelner (älterer) Komponenten bzw. eine homogene Teilerweiterung vorgesehen ist, sind entsprechende Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Diese ergeben sich zum Beispiel durch herstellerspezifische Mechanismen.
c) Ein Mischbetrieb mit weiteren, bislang ungetesteten Herstellern wäre also mit einem unverhältnismäßig hohem finanziellen Aufwand und unverhältnismäßig hohen technischen Schwierigkeiten verbunden. Ferner müssten bei einem Mischbetrieb die Mitarbeiter auf allen eingesetzten Systemen geschult sein und es müssten unnötig viele Systemkomponenten der verschiedenen Hersteller vorgehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4FYYDZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de