Scanner Referenznummer der Bekanntmachung: 21/051
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scanner
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Scan-Technologien inklusive Instandhaltungs- und Pflegeleistungen.
Niedersachsen
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Scan-Technologien inklusive Instandhaltungs- und Pflegeleistungen eines Herstellers und Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer für den Zentralen IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz (ZIB) durch Einzelauftrag.
Der Zentrale IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz (ZIB) betreibt eine zentrale IT-Infrastruktur für 160 Behörden der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Fachgerichten, der Staatsanwaltschaften, dem Justizvollzug und dem ambulanten Justizsozialdienst (ehem. Bewährungshilfen). Es wird davon ausgegangen, dass Behörden, die sich am gleichen Standort befinden, die Scaninfrastruktur gemeinsam nutzen werden. Daher ist geplant insgesamt 110 Scanstellen einzurichten. Ziel ist es dabei, Papiereingänge in den Formaten A8 bis A3 mit Hochleistungsscannern einzulesen sowie Überformate und physische Gegenstände abbilden zu können. Die Papiereingänge sollen dabei in der Vorbereitungsphase mit Trennblättern als Scanstapel vorbereitet und automatisiert verarbeitet werden.
Es wird von folgender, geschätzter Abnahmemenge ausgegangen:
— 89 Produktionsscanner,
— 34 Abteilungsscanner,
— 110 Überformatscanner.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren).
— Darstellung des Leistungsspektrums (Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand).
— Angaben zu einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISO 27001 Zertifizierung auf der Basis BSI IT-Grundschutz oder einer gleichwertigen Zertifizierung von einer akkreditierten Stelle).
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB),
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYAT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland