Generalplanerleistungen für das Erschließungsgebiet Wenden West in Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 601166_225 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5314701
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.braunschweig.de/ggb
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für das Erschließungsgebiet Wenden West in Braunschweig
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A 2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH beabsichtigt folgende Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI sowie ergänzender besonderer Leistungen an ein Ingenieurbüro, eine ARGE oder Planungsgemeinschaft zu vergeben:
1. Verkehrsanlagen (Abschnitt 4 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 2,3 und 5 – 9 (für beide Bauphasen);
2. Freianlagen (Abschnitt 2 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphase 5 (Straßenbegleitgrün),
3. Koordinierte Einarbeitung,
4. Prüfung von Nachträgen,
5. Örtliche Bauüberwachung,
6. Sicherheits- und Gesundheitskoordination / DGUV-Koordinator,
7. Koordinierung der Leitungsträger und Erstellung eines koordinierten Leitungsplans,
8. Bauablaufplanung und Verkehrsführung,
9. Detaillierte Planung von Bauabschnitten bei besonderen Anforderungen inkl. Verkehrsführung,
10. Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
11. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für beide Bauphasen,
12. Markierungs- und Beschilderungspläne für beide Bauphasen.
Die Erschließung des Baugebietes „Wenden West“ sowie alle erforderlichen Folgemaßnahmen (Umbau des Knotenpunktes Hansestraße / Ernst-Böhme-Straße) sollen im Frühjahr 2022 beginnen. Derzeit wird von einem Volumen von ca. 6,2 Mio. EUR netto für die Straßenbaumaßnahmen inkl. Verkehrsbegleitgrün ausgegangen. Die Straßenbautätigkeiten werden zum Teil in 2 Phasen (Erschließungs- und Endausbauphase) ausgeführt. Es handelt sich nicht nur ausschließlich um Leistungen nach § 47 HOAI. Es ist ebenfalls der 2. Abschnitt der HOAI mit Freianlagen im Projekt enthalten (§ 39 HOAI).
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren zusätzlichen Leistungen bzw. Fachplanungsleistungen, soweit diese zur Umsetzung für das vorliegende Projekt erforderlich sind und der Auftragnehmer fachlich und zeitlich in der Lage ist, diese Planungsleistungen zu erbringen. Dazu gehören ggf. auch Hydraulische Berechnungen und Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.