Rahmenverträge Tief- und Leitungsbau ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_RV_2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Tief- und Leitungsbau ab 2022
Tief- und Leitungsbau für den Bau, die Erneuerung und Instandhaltung von Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Datenübertragungsnetze.
Erneuerung Gas/Wasser/Strom
Enercity Netz GmbH
30459 Hannover
Das Los 1 umfasst die Erneuerung von Gas- und Wasserleitungen, Strom- Leitungen und Leerrohrsysteme für das Datenübertragungsnetz.
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
Es ist vorgesehen die Gesamtleistung auf 2 bis 4 Auftragnehmer aufzuteilen.
Neubau Gas/Wasser/Strom
Enercity Netz GmbH
30459 Hannover
Das Los 2 umfasst den Neubau von Versorgungsnetzten und Netzanschlüssen Gas, Wasser, Strom.
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
Es ist vorgesehen den Auftragsinhalt an 4 Auftragnehmer zu vergeben.
Kabelleitungstiefbau Strom und Datenübertragung
Enercity Netz GmbH
30459 Hannover
Das Los 3 umfasst
1. Erd-, Kabel-, Kabelschutzrohrlege-, Montage- und Oberflächenwiederherstellungsarbeiten für Neubau-/Erneuerungsmaßnahmen im Strom- und Datenübertragungsnetz.
2. Kabelmontagen, Tiefbauarbeiten sowie Rufbereitschaft im Versorgungsgebiet zur Instandhaltung des Stromnetzes.
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
Es ist vorgesehen die Gesamtleistung auf 4 bis 6 Auftragnehmer aufzuteilen.
Die Arbeiten für den Bau von Strom- / Datenübertragungsleitungen (Los 3.1) und für Instandhaltung/Rufbereitschaft Strom (Los 3.2) werden in unterschiedlichen Leistungsverzeichnisse angefragt und können getrennt vergeben werden.
Neubau/Erneuerung/Instandhaltung Fernwärme
Enercity Netz GmbH
30459 Hannover
Das Los 4 umfasst Tief- und Rohrbauarbeiten sowie Oberflächenwiederherstellungsarbeiten für Neubau, die Erneuerung und Reparaturmaßnahmen im Fernwärmenetz.
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung
Es ist vorgesehen den Auftragsumfang auf 3 bis 4 Auftragnehmer zu verteilen.
Rufbereitschaft und Instandhaltung Gas/Wasser und Fernwärme
Enercity Netz GmbH
30459 Hannover
Entstörungs- und Reparaturmaßnahmen in den Gas-, Wasser- und Fernwärme- Netzen inklusive Rufbereitschaft.
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung.
2-malige Option auf jeweils 1 Jahr Verlängerung.
Es ist vorgesehen die Arbeiten an nur einen Auftragnehmer zu vergeben. Ggf. ist eine Aufteilung auf 2 Auftragnehmer möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur und der Unternehmensorganisation;
2. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
3. Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen;
4. Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber /Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2017, 2018 und 2019);
2. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
3. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
4. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Übergreifende Eignungskriterien (für alle Lose)
1. Nachweis über Eignung im Leitungstiefbau mit RAL-Gütezeichen 962/2 (oder gleichwertig, Los 4 z.B. RAL 961);
2. Nachweis über Eignung als Straßenbaufachbetrieb (Eintrag Handwerksrolle oder gleichwertig);
3. Erklärung: Sachkunde nach TRGS 519 (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen);
4. Erklärung: Sachkunde nach TRGS 524 (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen);
5. Erklärung: Eignung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (§3 BauStellVo) (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen); Zusätzliche Eignungskriterien für Los 1 Erneuerung/Instandhaltung Gas/Wasser/Strom.
6.1. Zertifizierung nach GW301 W3 G3 (PE, St, Ge).
6.2. Erklärung: gültiger AuS Pass (DGUV Regel 103-11) bei 80 % der im Gewerk Strom eingesetzten Personals (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen). Zusätzliche Eignungskriterien für Los 2 Neubau Gas/Wasser/Strom;
7.1. Zertifizierung nach GW301 W3 G3 (PE, St, Ge);
7.2. Erklärung: gültiger AuS Pass (DGUV Regel 103-11) bei 80 % der im Gewerk Strom eingesetzten Personals (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen); Zusätzliche Eignungskriterien für Los 3 Kabelleitungstiefbau Strom und Datenübertragung.
8.1. Erklärung: gültiger AuS Pass (DGUV Regel 103-11) bei 80 % der im Gewerk Strom eingesetzten Personals (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen). Zusätzliche Eignungskriterien für Los 4 Neubau/Erneuerung/Instandhaltung Fernwärme.
9.1. Zertifizierung nach AGFW FW 601, FW 2.
9.2. Erklärung: Sachkunde nach TRGS 521 (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen);
9.3. Erklärung: Personal mit Zertifikat SIVV Fachmann (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen);
9.4. Erklärung: Personal mit Zertifikat Befestigungstechnik (ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen). Zusätzliche Eignungskriterien für Los 5 Rufbereitschaft und Instandhaltung Gas/Wasser und Fernwärme.
10.1. Zertifizierung nach AGFW FW 601, FW 1.
10.2. Zertifizierung nach GW301 W1 G1 (PE, St, Ge).
Im Falle des Auftrages gegebenenfalls Bankbürgschaft, Versicherungsnachweis.(siehe Vergabeunterlagen)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs.dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber Hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 25.6.2021 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder Einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Aufforderung zur Abgabe eine Angebotes erfolgt über die Ausschreibungsplattform „myFutura“.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RD83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
— soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.