Konrad 2 – Flurförderanlage
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 103-269964)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 – Flurförderanlage
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen;
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht);
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2);
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA;
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe;
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung;
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zu den Verhandlungen eingeladen welche den höchsten Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren erwirtschaftet haben (vgl. II.3 des Teilnahmeantrages).
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen (siehe Teilnahmeantrag Punkt III.4):
Die genannten Referenzen gehen zu 100 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Punktesystem: 0 Punkte = nicht vergleichbar, 1 Punkt = annähernd vergleichbar, 2 Punkte = vergleichbar. Bei Nennung von mehr als 5 Referenzen gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein. Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für diese Auswahl sind Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.