NGA-Breitbandausbau – Erschließung unterversorgter Schulen und Krankenhäuser im Landkreis Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 541 / 501-1100
Fax: +49 541 / 501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau – Erschließung unterversorgter Schulen und Krankenhäuser im Landkreis Osnabrück
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Osnabrück: Ziel der Ausschreibung ist es, die im Landkreises Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 000 Mbit/s symmetrisch bieten.
Nord
49082 Osnabrück Die NGA unterversorgten Ausbaugebiete umfassen insgesamt 75 Adressen in 3 Ausbau-Losen. Details können dem Anhang 1 und 2 (Adress-Shape und Adress-Liste) zu der Anlage 1 entnommen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz zu erschließen.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osnabrück Fördermittel des Bundes auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20. Juni 2016 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osnabrück neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten.
Mitte
49082 Osnabrück Die NGA unterversorgten Ausbaugebiete umfassen insgesamt 75 Adressen in 3 Ausbau-Losen. Details können dem Anhang 1 und 2 (Adress-Shape und Adress-Liste) zu der Anlage 1 entnommen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz zu erschließen.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osnabrück Fördermittel des Bundes auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20. Juni 2016 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osnabrück neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten.
Süd
49082 Osnabrück Die NGA unterversorgten Ausbaugebiete umfassen insgesamt 75 Adressen in 3 Ausbau-Losen. Details können dem Anhang 1 und 2 (Adress-Shape und Adress-Liste) zu der Anlage 1 entnommen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Schulen und Krankenhäuser über ein NGA-Netz zu erschließen.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osnabrück Fördermittel des Bundes auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20. Juni 2016 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osnabrück neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EWE TEL GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 441 / 8000-1122
Fax: +49 441 / 8000-1195
Internet-Adresse: http://ewe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EWE TEL GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 441 / 8000-1122
Fax: +49 441 / 8000-1195
Internet-Adresse: http://ewe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EWE TEL GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 441 / 8000-1122
Fax: +49 441 / 8000-1195
Internet-Adresse: http://ewe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDCQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland