Übernahme und Verwertung von Altholz A I-III, A IV Mischfraktion und A IV Fenster und Türen (1.6.2021-31.5.2022 [30.5.2023]) Referenznummer der Bekanntmachung: 33_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altholz A I-III, A IV Mischfraktion und A IV Fenster und Türen (1.6.2021-31.5.2022 [30.5.2023])
Übernahme, Transport, und Verwertung von Altholz der Kategorien A I-III, von Mischfraktion Kategorie A IV sowie Kategorie A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Zeitraum vom 1.6.2021-31.5.2022, längstens bis zum 31.5.2023 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).
Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)
Königsbühl 98
37079 Göttingen
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I-III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2020 bei Kategorie A I- III bei rund 4 100 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I-III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 16,5 Mg pro Werktag sicherzustellen.
Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.
Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.
Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer 2 mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.
Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Übernahme und Verwertung von Altholz A IV Mischfraktion
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)
Königsbühl 98
37079 Göttingen
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.
Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2020 bei A IV Mischfraktion im Mittel bei rund 660 Mg. Die Fraktion A IV muss abgefahren werden, sobald 2 Container befüllt sind.
Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.
Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.
Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion sind durch den Auftragnehmer 2 mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.
Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Übernahme und Verwertung Altholz A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz
Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA)
Königsbühl 98
37079 Göttingen
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet.
Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2020 bei A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz im Mittel bei rund 150 Mg.
Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten.
Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren.
Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion sind durch den Auftragnehmer 2 mindestens 30 m3 große, niederschlagsdichte Abrollcontainer zu stellen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt.
Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in II.2.4) Beschreibung der Beschaffung beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://prezero.com/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Altholz A IV Mischfraktion
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://prezero.com/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung Altholz A IV Fenster und Türen mit Glaseinsatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://prezero.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung der Auftragswerte der 3 Lose den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html