Straßenbeleuchtung Betriebsführung Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 1010 -VG 2021/43
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung Betriebsführung
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes.
Stadt Papenburg
26871 Papenburg
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Als Anlageneigentümerin obliegt der Stadt Papenburg die Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer hat die Stadt hierbei derart zu unterstützen, als er geeignete Kontrollleistungen vorsieht und vornimmt, damit die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen kann. Ebenfalls hat der Auftragnehmer die Anlageneigentümerin darauf hinzuweisen, ob ein Anlagenzustand besteht, der darauf schließen lässt, dass die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommt. Im Betreiberkonzept sind die vorgesehenen Maßnahmen aufzuführen.
Diese sind, soweit damit keine Erneuerung oder Prüfung der Standsicherheit verbunden ist, mit der Pauschale abgegolten. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand und ist dadurch die Personen- / Anlagensicherheit gefährdet, so wird dies der Stadt rechtzeitig mitgeteilt. Die Stadt beauftragt dann zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte die rechtzeitige Beauftragung der Maßnahmen durch die Stadt nicht erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese Anlagenteile auf die Stadt über und der Auftragnehmer hat die daraus hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter nicht zu vertreten.
Weitere Umfänge der Leistung sind: Beleuchtungssteuerung, Störungsannahme, Instandhaltungssteuerung, Betriebsreservelager, Revision.
Umfang Störungsmanagement: Störungsannahme, Störungsbehebung, Schadensverfolgung, Instandsetzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.swb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer (Richtlinie2014/24/EU) und der Wahrung der Vertraulichkeit unter Bezugnahme auf die Vergabeverordnung (VgV §5) nicht veröffentlicht. „(Richtlinie 2014/24/EU) Artikel 50 (4) Bestimmte Angaben über die Auftragsvergabe oder den Abschluss der Rahmenvereinbarungen müssen jedoch nicht veröffentlicht werden, wenn die Offenlegung dieser Angaben den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, die berechtigtengeschäftlichen Interessen eines besonderen öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde“.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4RRQE.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.papenburg.de