Europaplatz / Stockhof am Weserufer der Stadt Hameln – Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten*innen gem. RPW 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: WB 01/2021
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hameln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaplatz / Stockhof am Weserufer der Stadt Hameln – Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten*innen gem. RPW 2013
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Freiraumplanung für den Europaplatz / Stockhof am Weserufer der Stadt Hameln.
Die Weser und das angrenzende Weserufer sind für die Stadt Hameln von großer Bedeutung. Das Weserufer stellt ein hohes Potential für die Attraktivierung Hamelns sowohl als Wohnstandort als auch in Hinblick auf den Tourismus dar.
Gegenwärtig bestehen jedoch gestalterische und funktionale Mängel sowohl in der Ausstattung als auch in der Integration in das Stadtbild. Es fehlt an Bezügen zwischen der historischen Altstadt und der Weserpromenade, an dem auch der Weserradweg entlang führt. Aus diesem Grund bedarf es einer landschaftsarchitektonischen Aufwertung, die eine Verbindung zwischen Altstadt, Promenade und Wasser schafft und somit die Aufenthaltsqualität entlang der Weser steigert.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2017 das Gesamtkonzept Weserufer als Entwicklungsleitlinie beschlossen. Aus diesem Gesamtkonzept wurden für 3 Teilbereiche, darunter die Weserinsel Werder, die Weserpromenade Langer Wall und den Europaplatz/ Stockhof, die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beantragt. Alle 3 Teilbereiche stehen aufgrund Ihrer Lage in einem engen städtebaulichen Zusammenhang untereinander sowie mit der Altstadt und der Weser.
Für die Entwicklung und Umgestaltung des Teilbereichs Europaplatz/Stockhof steht eine Gesamtsumme von rd. 2,66 Millionen EUR inklusive Planungskosten bereit. Ziel ist eine qualitative Aufwertung des Europaplatzes/Stockhof. Dabei ist es Planungsaufgabe, den Bezug zur Weser herzustellen und die Verbindung zwischen der Hamelner Altstadt und des Weserufers zu stärken. Hierbei soll die Qualität des öffentlichen Raums gefördert und die Quantität der Grünbereiche verbessert werden, um somit den vielschichtigen Nutzungsansprüchen Rechnung tragen zu können.
Mit dem ISEK 2030, dem städtebaulichen Gesamtkonzept Weserufer sowie den Ergebnissen der Beteiligung der Bewohner*innen verfügt die Stadt Hameln über eine gute Grundlage für die Aufgabestellung des Wettbewerbsverfahrens.
Der Planungsraum für den Realisierungsbereich weist eine Fläche von etwa 1,5 ha auf – wobei der Auslober sich wünscht – die Anschlussräume entlang der Weser in diesem Planungsverfahren mit zu betrachten.
Es ist geplant, mit den Realisierungsmaßnahmen ab 2023 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2024 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Landschaftsarchitekten/innen.
Eignungskriterien formal:
Insgesamt sollen 15 Teilnehmer an dem Wettbewerb teilnehmen. 5 Teilnehmer sollen von der Stadt Hameln gesetzt werden, 10 Teilnehmer sollen in dieser europaweiten Teilnahmewettbewerb ermittelt werden. Sollten mehr als 10 geeignete Bewerber vollständige Teilnahmeanträge einreichen, so werden von allen geeigneten 10 Bewerbern per Los bestimmt.
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter Bewerbungsbogen mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
— im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt),
— in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung,
— bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen: Auszug Handelsregister,
— Nachweis Kammereintragung.
Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:
Anzahl festangestellte Landschaftsarchitekten im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) im Leistungsbild Entwurfsplanung i.S. HOAI §39: größer/gleich 3 pro Jahr *
Nettojahresumsatz Freianlagen i.S. HOAI §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020): größer/gleich 0,4 Mio. EUR netto pro Jahr *
Referenzprojekte:
Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Freiraumplanung i.S. HOAI §39, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i.S. HOAI §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (06/2013-05/2021) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt mit einer beplanten Freifläche von 1,0 ha,
— mind. 1 Referenzprojekt soll sich auf die Freianlagenplanung einer Platzgestaltung oder einer vergleichbaren Aufgabestellung beziehen,
— mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i.S. HOAI §40,
— mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag i.S. GWB §103 **
Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 3.1-3.2) mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
* Im Falle einer BG sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
** s. Hinweis unter Ziff. VI.3), Pkt. (2).
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1 / A2 zum Bewerbungsbogen (jeweils Punkt 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Konzept
— Leitidee, Grundstruktur,
— Raumbildung und -verknüpfung,
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld,
— Erschließung, Orientierung und Durchwegung.
Gestaltung
— Gestaltqualität,
— Vegetation,
— Material und Inventar,
— Denkmalschutz.
Nutzungen
— räumlich-gestalterisches und räumlich-funktionales Konzept in Bezug auf unterschiedliche Nutzungsgruppen,
— Nutzbarkeit ohne Barrieren.
Realisierbarkeit / Wirtschaftlichkeit
— Einhaltung verbindlicher Vorgaben,
— Einhaltung des Kostenrahmens,
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Folgekosten für Pflege und Unterhaltung.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis des § 40 HOAI 2021 ermittelt worden. Für Preise stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, 3 Preise wie folgt zu vergeben:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Neben 5 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 10 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
(2) Hinweise zu Ziff. III.1.10)
Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand
Verpflichtung zur Anwendung öffentliche Vergabevorschriften
(3) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Büroname sind jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
(4) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(5) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRRQN
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Freitag, den 24. Juni 2021, 12.00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRRQN
(6) Termine Wettbewerb (voraussichtlich):
— Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 12.7.2021,
— Rückfragenkolloquium: 22.7.2021,
— Abgabe Pläne: 6.9.2021,
— Preisgericht: 1.10.2021.
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Niedersachsen ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
(7) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab.
Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI §39 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz2).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 besteht nicht.
Ein Verhandlungsverfahren in Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern (1. – 3. Preis) wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisgerichts abweicht.
Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren
Die Auftragskriterien gem. VgV §58 (1) und deren Gewichtung, die nach der Entscheidung des Preisgerichts sowie nach Verhandlungen gem. VgV zur Auftragsvergabe angewendet werden, sind:
— 20 % Honorar/Preis,
— 80 % fachlich-technischer Wert, gegliedert in:
— 50 % Wettbewerbsergebnis (sollte das Preisgericht eine Änderung in der Verteilung der Preise vornehmen, wird die Gewichtungen entsprechend angepasst),
— 30 % Überarbeitungspotential / Prozessqualität (Organisation, Zeitplanung) / Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags / Aussagen zur Einhaltung der Kosten, Termine und technische Qualitätsanforderungen.
Der Auslober behält sich vor, die Bauaufgabe in mehreren Abschnitten bzw. räumlich definierten Teilbereichen zu realisieren und die Beauftragung entsprechend vorzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNTRRQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/