Vergabe Planungsleistungen Nationalparkhof „Eide Icken“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nationalpark-wattenmeer.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planungsleistungen Nationalparkhof „Eide Icken“
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Architektenleistungen der Objektplanung, Fachplanung für Tragwerkplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplanung, Landschaftsplanung und weitere Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Leistungen der Projektsteuerung und des Projektmanagements.
27639 Wurster Nordseeküste
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Architektenleistungen der Objektplanung, Fachplanung für Tragwerkplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplanung, Landschaftsplanung und weitere Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Leistungen der Projektsteuerung und des Projektmanagements für den Neubau des Nationalparkhofs „Eide Icken“:
1.1
— Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkzentrum,
— Neubau einer Maschinenhalle,
— Neubau eines überdachten Dunglagers,
— Neubau eines Güllerundbehälters,
— Neubau von Silagelagerflächen,
— Neubau Hofbefestigung.
1.2
— Sanierung der Gebäudehülle Hof Icken,
— Sanierung und Umbau des Wirtschaftsteils,
— Neubau/Ersatzbau Remise,
— Wiederaufbau des Nebengebäudes und
— Sanierung der Außenanlagen/Hofplatz u. a.
1.3
— Sanierung und Umbau der Betriebsleiterwohnung.
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet Übergangsregion (UR); Förderperiode 2014-2020
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn eine für die Aufrechterhaltung eines Wettbewerbs ausreichende Anzahl fristgerechter, wertbarer und entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers erstellter Angebote nicht eingeht oder keine Angebote eingehen, die innerhalb des durch die Fördersumme vorgegebenen maximalen Rahmens für das Planerhonorar liegen. Im Fall der Beendigung des Verfahrens sind Ansprüche gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formblatt. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die geforderten Eignungsanforderungen im Einzelnen:
1) Abgabe eines Unternehmensprofils einschließlich folgender Angaben:
1.1) Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu tragen.
1.2) Erklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit der Umsatz den Gegenstand dieses Vergabeverfahrens betrifft.
1.3) Erklärung über den Nettojahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI 2021 § 34 im mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018).
1.4) Erklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
1.5) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
1.5) Studien- und Ausbildungsnachweise für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
1.6) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI 2021 § 34 insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018).
1.7) Erklärung zur Anzahl der Architekten und Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
1.8) Referenzen gemäß Ziffer III.1.3).
1.9) Erklärung zu § 165 GWB.
1.10) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns.
1.11) Weitere im Unternehmensprofil genannte Erklärungen.
2) Soweit einschlägig – Erklärung zur BG,
3) Soweit einschlägig – Erklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten,
4) Soweit einschlägig – Verpflichtungserklärung eignungsrelevanter Dritter,
5) Soweit einschlägig – Erklärung Nachunternehmerleistungen.
C) Die Mindeststandards (A-Kriterien) müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
1) Erklärung über den Nettojahresumsatz (Euro) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI § 34 im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018).
1) Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu tragen.
2) Honorar-Mindestjahresumsatz, einschließlich Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, in Höhe von 1 Mio. EUR.
3) Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR.
1) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
2) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens: Bearbeitete Anlagengruppen im Sinne § 53 Abs. 2 Nr. 1, 4 und 7 HOAI,
3) Studien- und Ausbildungsnachweise für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
4) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte im Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI 2021 § 34 insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018),
5) Erklärung zur Anzahl der Architekten und Ingenieure, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
1) Öffentlicher Auftrag im Sinne § 103 GWB: Ein (1) Referenzobjekt, das einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 GWB darstellt und für das Objektplanungsleistungen im Sinne von HOAI 2021 § 34 er-bracht wurden,
2) Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276): Ein (1) Referenzprojekt mit mindestens 3,0 Mio. EUR netto,
3) Art der Baumaßnahme: Jeweils ein (1) Referenzprojekt, das der Kategorie a) landwirtschaftlicher Betrieb mit dem Schwerpunkt Milchviehstall mit Melkzentrum und b) Sanierung landwirtschaftliche Hofgebäude mit Wohnnutzung,
4) Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne der HOAI § 34: Ein (1) Referenzprojekt bei dem die Leistungsphasen 3 bis 8 im Sinne der HOAI § 34 durchgängig erbracht wurden,
5) Generalplanung: Ein (1) Referenzprojekt: Bearbeitung in der Funktion als Generalplaner mit Beauftragung von 3 oder mehr Leistungsbereichen (mindestens Objektplanung im Sinne HOAI § 34, Technische Ausrüstung im Sinne HOAI § 55 sowie ein weiterer Leistungsbereich im Sinne HOAI und/oder Projektsteuerung § 2 und/oder Projektleitung § 3 AHO Schriftenreihe Band Nr. 9).
Architekten (Für Niedersachsen: §§ 5-12 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)) und Ingenieure (Für Niedersachsen: §§ 7-9 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG))
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BRRSU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber