Beschaffung TFT-Doppelmonitore Referenznummer der Bekanntmachung: VHP TFT
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oeffis.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung TFT-Doppelmonitore
Vergabeverfahren der VHP für die Beschaffung von TFT-Innenanzeigen für den Betrieb in Fahrzeugen des ÖPNV, inkl. zugehörigem Hintergrundsystem für Konfiguration, Steuerung und Content-Management.
Die Verkehrsgesellschaft Hameln Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linien- und Bedarfsverkehr. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt, deren Gebiet 23 Linien der VHP bedienen. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren.
Derzeit werden ca. 125 Linienbusse eingesetzt. Es handelt sich dabei um eigene Fahrzeuge sowie um Busse von beauftragten Subunternehmern.
In einem parallelen Vergabeverfahren wurden für sämtliche Fahrzeuge der VHP neue Bordrechner ausgeschrieben. Zu den neuen Bordrechnern sind ITCS und Vertriebssystem ebenfalls Beschaffungsgegenstand.
Mit diesem Vergabeverfahren werden nun die TFT-Innenanzeigen für die Fahrgastinformation in Echtzeit in den Fahrzeugen beschafft.
Die Ausschreibung richtet sich an Hersteller, bzw. Lieferanten von TFT-Monitoren für die Installation in Fahrzeugen des ÖPNV und Hintergrundsystem für Konfiguration, Steuerung und Content-Management.
In den Vergabeunterlagen sind im Lastenheft und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV),
2. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind,
4. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
5. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) sowie Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert). abgeschlossen wird.
Der Nachweis durch einen Versicherungsschein oder die Bescheinigung eines Versicherungsgebers ist unverzüglich nach Bekanntgabe der Zuschlagsabsicht vorzulegen. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
7. Angabe der Gesamtumsätze (netto in EUR) des Unternehmens (Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind einzuschließen), jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2019, 2018 und 2017).
8. Angabe der Umsätze mit Leistungen des Unternehmens (Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind einzuschließen), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2019, 2018 und 2017).
Zu 6. Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifachmaximiert)
9. Bietergemeinschaftserklärung – falls zutreffend,
10. Nachunternehmerverzeichnis (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB) – falls zutreffend,
11. Nachunternehmerverpflichtungserklärung – falls zutreffend,
12. Verzeichnis der anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe – falls zutreffend,
13. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe – falls zutreffend.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bieter mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen eingereicht werden.
14. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einer Beauftragung ab dem 1.1.2014. Mindestens ein Referenzprojekt muss aktuell in Betrieb sein.
Zu 14. Die Mindestanforderungen an die Referenzen lauten wie folgt:
Als Mindestanforderungen an Referenzen (Anzahl der Referenzen in Klammern) werden folgende Kriterien vorgegeben:
— Mindestens 50 Fahrzeuge mit Anzeigern im Stretched-Design (3x),
— Ansteuerung TFT-Innenanzeige (1x),
— Kommunikation TFT-Monitor / HGS (3x),
— Funktionen von Anzeige und HGS (3x).
Gemäß Vergabeunterlagen und abzuschließendem EVB-IT Vertrag
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
15. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
16. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
17. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
18. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
19 Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
20. Erklärung Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation,
21. Erklärung zur Anerkennung des Mindestentgelt nach NTVergG,
22. Erklärung zur Anerkennung der Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO),
23. Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRY1G.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]