21-0191 Klinikum Wolfsburg – Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum – Objektplanung Gebäude, Leistungsphase 1-8 nach § 34 der HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0191 Klinikum Wolfsburg - Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum - Objektplanung Gebäude, Lph 1-8 § 34 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0191 Klinikum Wolfsburg – Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum – Objektplanung Gebäude, Leistungsphase 1-8 nach § 34 der HOAI 2021
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP-Zentrum mit ca. 2 800 m2 NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereich mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Planung und Umsetzung eines OP-Zentrums mit stationären und ambulanten OP-Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz-OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich.
Es sind 11 OP- Räume im Zentral-OP für stationäre Patienten zu realisieren. Ein OP muss eine Betriebszulassung als BG OP erhalten.
Stufe 1-Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 nach § 34 HOAI
Stufe 2-Beauftragung, im Ganzen oder in Teilen der Leistungsphasen 4-8 nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
38440 Wolfsburg
Kernthema der baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie (Zielplanung 2020plus) war die Neustrukturierung, Kapazitätsanpassung und Prozessoptimierung des Zentral-OPs (ZOP) inkl. Operativer Aufnahmeeinheit (Holding/same day surgery),
Ambulantem OP mit Tagesklinik (inkl. Aufwachbereich und Holding) und Bereitschaftsräumen, auf einer Ebene (3, BT Z) bei laufendem Krankenhausbetrieb. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollen nunmehr in die Projektplanung geführt werden.
Neben den Erkenntnissen aus internen Prozessevaluationen ist hierbei ebenso die im Jahr 2016 erfolgte Sanierung der OP-Säle 7 und 8 (Einrichtung eines Hybrid-OPs) zu berücksichtigen.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistungen ist das geplante Bauvorhaben „OP- Zentrum“ auf der Ebene 3 des Klinikum Wolfsburg, welches den Umbau des Bestandes,
Sowohl innerhalb der Tragstrukturen des Bestandsgebäudes, als auch im Wesentlichen innerhalb der aktuellen Kubatur umfasst. Die Umsetzung der urologischen Ambulanz an anderer Stelle im Klinikum ist ebenfalls Teil der Objektplanungsleistungen.
Erweiterungen/Neubauten sind nur in ausgewiesenen Bereichen (siehe Anlage 8) laut Einschätzung des FM ggf. möglich.
Ggf. können nicht alle Ziele in der Bestandsstruktur der Klinik realisiert werden. Das übergeordnete Ziel ist hierbei die optimale Lösung mit den bestmöglichen Kompromissen zu entwickeln.
Die Kontrollliste zur formalen Prüfung (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix zur Bewertung der Eignung sind den Anlagen zu diesem VgV-Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter 1.3) angegebenen Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 7, Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?
Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-6 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt.
Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor.
Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten.
Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht?
Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 3 300 m2 BGF (Um- oder Neubau in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 12,5 Mio. brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
Bei mehr als 5 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen,
Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.
Wertungsmatrix:
Max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 780
Max. erreichbare Punktzahl für Personal: 175
Max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 100
Max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 80
Max. erreichbare Punktzahl für Besondere Qualifikationen: 340
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen.
Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.
Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall,
(2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe),
(3) Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc.,
(4) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll,
(5) max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren,
(6) Projekterfahrung mit Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb, sowie Sonderqualifikationen sind auf Anlage 6 zu beschreiben.
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Nachweis entsprechender Dienstleistungen, vergleichbare Projekte
(Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 6 Jahre, Krankenhaus, oder vergleichbare Gebäude gem. §75 Abs. 5 VgV, Pflichtprojekt 1 mit min. 12,5 Mio. brutto Baukosten KG 300+400, optionale Projekte 2 und 3 mit min. 7,0 Mio. brutto)
— Angaben zur Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
— Referenzprojekt 1 mit mind. 12,5 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat,
— Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 3 300 m2 BGF (Um- oder Neubau in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes mit mind. 12,5 Mio. brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
— „Architekt“ gemäß Unterabschnitt § 75 VgV,
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*nverantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Letzter Termin für Fragestellungen 23.6.2021 – 16.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 14.7.2021.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RRFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen