Konrad 2 – Flurförderanlage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 – Flurförderanlage
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA,
— Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Salzgitter, Bleckenstedt
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen.
In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad.
Der gesamte durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis festgeschrieben.
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2 eine Flurförderanlage (FFA) errichtet. Die in der Umladehalle installierte Flurförderanlage ist gleisgebunden und verbindet den Umschlagbereich in der Umladehalle mit der Pufferhalle und der Schachthalle. Mit der Flurförderanlage werden über ein Seilzugsystem die mit den Transporteinheiten beladenen Plateauwagen angetrieben. Die Bedienung und Steuerung der Flurförderanlage erfolgt handgesteuert oder automatisiert vom Leitstand aus.
Die Flurförderanlage besteht aus Gleisfördereinrichtungen in 5 Gleisabschnitten mit unterschiedlichen Gleislängen, 2 Querverschüben, Gleissperren und elektrischen Anlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung und Errichtung einer betriebsbereiten und funktionsfähigen FFA sowie deren Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Randbedingungen des Endlagers Konrad.
Es wird Folgendes gefordert:
— Ausführungsreife Planung der FFA inkl. Erstellung der herstellerspezifischen Planungsunterlagen,
— Zuarbeit zu erforderlichen Genehmigungen (Atomrecht, Bergrecht),
— Erstellung der für die Vorprüfung durch die atomrechtliche Aufsicht benötigten Vorprüfunterlagen (siehe hierzu Anlage 8, Abschnitt C 2.2),
— Fertigung, Lieferung und Montage der FFA · Inbetriebnahme, Einweisung, Übergabe,
— Fortlaufende Dokumentation während der Projektbearbeitung,
— Regelmäßige Wartung und Service.
Die Bestimmungen des Atom- und Bergrechts sind ebenso wie der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad (PFB) und dessen Nebenbestimmungen sowie die Regelwerke des kerntechnischen Ausschusses (KTA) in jeder Phase der Leistungserbringung zu beachten. Die relevanten Genehmigungsunterlagen des PFB liegen dieser Leistungsbeschreibung bei. Die relevanten Nebenbestimmungen sind in Anhang 1 im Volltext beschrieben.
Ergeben sich Verzögerungen bei der Planung und Genehmigung kann der Auftrag – nach Mitteilung durch den Auftraggeber – verlängert werden.
Bewerben sich mehr als 5 geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zu den Verhandlungen eingeladen welche den höchsten Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 Jahren erwirtschaftet haben (vgl. II.3 des Teilnahmeantrages).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124.
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (min 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden),
— Aktuelle Bankauskunft,
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von vergleichbaren Aufträgen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben. Entsprechende Referenzen sind beizubringen.
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über mindestens ein mit dem in der Bekanntmachung und der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, das er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 2 DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegen-stand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, bewertet.
— vergleichbare flurgebundene Förderanlage,
— ähnlich anspruchsvolle Steuerungstechnik,
— vergleichbares Genehmigungsumfeld, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung von atomrechtlichen Vorprüf- und Genehmigungsunterlagen,
— Auftragswert >[Betrag gelöscht] EUR Unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes bewertet der Auftraggeber die vorgelegten Referenzen und beurteilt, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mittels der vorgelegten Referenzen darlegen kann, dass er/sie über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die eine vertragsgemäße Auftragsausführung erwarten lassen.
Die genannten Referenzen gehen zu 100 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Punktesystem: 0 Punkte = nicht vergleichbar, 1 Punkt = annähernd vergleichbar, 2 Punkte = vergleichbar. Bei Nennung von mehr als 5 Referenzen gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein. Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Objektive Kriterien für diese Auswahl sind Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Der Bewerber verfügt über ein durch eine unabhängige akkreditierte Stelle nachgewiesenes/zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
— nach ISO 19443,
— oder nach DIN EN ISO 9001 sowie Bescheinigung der Erfüllung der Anforderungen nach KTA 1401 durch Dritte,
— oder es erfolgt eine Auditierung durch den Auftraggeber/BGE vollständig oder ergänzend.
Grundsätzlich kann der Bewerber den Nachweis eines vergleichbaren QM-Systems durch geeignete Unterlagen (z. B. QM-Handbuch) in Verbindung mit einer erfolgreichen Auditierung durch den Auftraggeber erbringen. Voraussetzung hierbei ist der Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Vordruck „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ (Punkte 4 – 22). Dieser ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.
Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages/des Angebotes im Hinblick auf die Erfüllung der genannten Regelwerke zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Zertifizierung ISO 9001 muss sämtliche Leistungsbereiche des Vergabegegenstandes, d. h. Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung umfassen.
Der Auftraggeber wird das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages auditieren (vgl. Beiblatt „Ablauf des Vergabeverfahrens“).
Der Bewerber hat Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (nur Eigenpersonal) zu machen. Hierbei hat er im Schnitt wenigstens 5 Planungsingenieure/-techniker (Stahlbau und Mechanik und / oder Elektrotechnik) als Eigenpersonal zu beschäftigen.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung betrifft lediglich zusätzliche Planungsleistungen welche gegebenenfalls anfallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist daher identisch mit der Vertragslaufzeit des Hauptvertrages (voraussichtlich bis Abnahme).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.