Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standarddienstholster für die Dienstpistole SFP9-TR und Magazintaschen Referenznummer der Bekanntmachung: 075-WUE/2020-03.312
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 079-200433)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standarddienstholster für die Dienstpistole SFP9-TR und Magazintaschen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Standarddienstholster mit Sicherheit Level 2 für die offene Trageweise der Dienstpistole Heckler & Koch SFP9-TR (Los 1) und Magazintaschen (Los 2) für alle Polizeidienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen. Die Tauglichkeit dafür, sowie die Sicherheit, werden im Zuge dieser Ausschreibung wesentlicher Bestandteil einer praktischen Beprobung von Angebotsmustern sein.
Der Lieferumfang des Holsters umfasst alle beschriebenen Komponenten sowie benötigtes Zubehör zur wahlweisen Montage eines Paddels oder eines Tragesteges.
Aus dieser Rahmenvereinbarung werden schätzungsweise jährlich ca. 1 000 – 1 200 Holster (zzgl. etwaiger Sonderbeschaffungen) abgerufen. Außerdem soll der Artikel zur Deckung zusätzlicher Bedarfe sowie der Ersatzbeschaffung auch für die Polizeiakademie Niedersachsen über den Webshop des LZN beschaffbar sein. Die Artikel werden daher nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen