Nährstoffuntersuchungen in niedersächsischen Oberflächengewässern — 2. Teil Referenznummer der Bekanntmachung: 0126-DLG/2020-03.213

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nährstoffuntersuchungen in niedersächsischen Oberflächengewässern — 2. Teil

Referenznummer der Bekanntmachung: 0126-DLG/2020-03.213
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einzugsgebiet der Aller

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90710000 Umweltmanagement
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

Los 1: ca. 216 Entnahmestellen,

Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“ ca. 125 Entnahmestellen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das Budget der einzelnen Lose überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

Die genauere Preisschätzung ergibt für die einzelnen Lose folgendes maximales Budget:

Los 1 (ohne Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“ ca. 125 Entnahmestellen): [Betrag gelöscht] EUR (netto) (ca. 216 Messstellen).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einzugsgebiet Leine

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90710000 Umweltmanagement
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

Los 2: ca. 165 Entnahmestellen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den NLWKN soll die regelmäßige Nährstoffuntersuchung im Rahmen der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der Düngeverordnung (DüV) vergeben werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u. a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht eine Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor Ende des laufenden Vertragsjahres über eine etwaige Vertragsverlängerung für die nächsten 12 Monate informieren. Der Auftraggeber macht von seinem Optionsrecht nur dann Gebrauch, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung nach Ablauf von 2 Jahren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ausgehend von ca. 380 Messstellen für die beiden Lose stehen für das erste Jahr insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.

Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das Budget der einzelnen Lose überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

Die genauere Preisschätzung ergibt für die einzelnen Lose folgendes maximales Budget:

— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR (netto) (216 Messstellen),

— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR (netto) (165 Messstellen).

Haushaltsmittel stehen zunächst nur für das erste Jahr zur Verfügung. Die Fortführung der Untersuchungen über das erste Jahr hinaus ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 046-115763
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Aller+ Option „3. Teileinzugsgebiet Weser“

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottersberg
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28870
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Leine

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31789
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR ist symbolisch anzusehen.

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) — ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.

Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internetseite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.

Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters sowie mit dem Datum und dem Namen der erklärenden Person zu versehen.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDRJ3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/05/2021

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Norden
Nordenham
Norderney
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