Ex-Post Gymnasium Tellkampfschule, Neubau (G9), Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0242-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Gymnasium Tellkampfschule, Neubau (G9), Dachabdichtungsarbeiten
Die Ausschreibung umfasst die Dachabdichtungsarbeiten für den Erweiterungsneubau (G9) am Gymnasium Tellkampfschule in Hannover. Folgende Leistungen werden abgefragt:
— ca. 600 m2 Wärmedämmung aus Mineralwolle als Gefälledämmung,
— ca. 600 m2 bituminöses Dachabdichtungssystem 2-lagig,
— ca. 500 m2 extensive Dachbegrünung,
— ca. 100 lfd. m Attikaabdeckung aus Aluminiumblech, Dachentwässerung aus Flachdachabläufen und ca. 40 m verzinkten Regenfallrohren,
— ca. 80 m Dachsicherungssystem als Horizontalseilsicherung, PV- Montagegestelle aus Aluminium für ca. 60 St. Photovoltaikmodule,
— ca. 400 m2 Bodenplattenabdichtung, Wartungsarbeiten.
Hannover
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GY Tellkampfschule, Neubau G9; Dachabdichtungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebeleben
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99713
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124):
1.1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
1.2. Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124):
2.1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
2.2. Erklärung, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind,
2.3. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
2.4. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Formblatt 124):
3.1. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
3.2. Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADRS8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.