Rahmenvereinbarung für digitale interaktive Panels und OPS-PC für Schulen der Stadt Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 40 164_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für digitale interaktive Panels und OPS-PC für Schulen der Stadt Braunschweig
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung, Installation und Herstellung der Betriebsfähigkeit vor Ort von stationären interaktiven digitalen Panels inkl. Wandhalterung/Höhenverstellung und optional mit Seitenflügelsystem sowie dazugehörigen Open-Pluggable-Specification-PC (OPS-PC) vor Ort für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Stadt Braunschweig
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Fachbereich Schule der Stadt Braunschweig beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von stationäre interaktiven digitalen Panels inkl. Wandhalterung/Höhenverstellung sowie optional einem Seitenflügelsystem einschließlich dem An-/Aufbau und Herstellung der Betriebsfähigkeit vor Ort. Zusätzlich sind die mit den Panels kompatiblen OPS-PCs nach Vorgabe des Auftraggebers zu beschaffen, zu installieren und die Betriebsfähigkeit vor Ort herzustellen. Der Rahmenvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2024. Es ist ein Beginn für das erste Quartal 2021 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.