RV Beantwortung der ad-hoc Fragen Asse – Eram
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Beantwortung der ad-hoc Fragen Asse – Eram
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung:
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung:
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Mit Option auf 24 Monate Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.