Online-access Database Referenznummer der Bekanntmachung: 104-10110522
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Online-access Database
Online-access to the SNL Metals & Mining Database 1. Feb 2021 — 31.Jan. 2023.
Online-access to the SNL Metals & Mining Database 1. Feb 2021 — 31.Jan. 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Nutzung der von S & P Global angebotenen Datenbank ist für die Arbeiten der BGR / DERA im Rahmen ihrer Kernaufgaben, d. h. rohstoffwirtschaftliche Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, zwingend notwendig. Die Datengrundlage, die S&P Global (SNL) bietet, ist für die Bewertung der weltweiten Rohstoffmärkte, die durch die DERA kontinuierlich erfolgt, unerlässlich.
Im Rahmen der regelmäßigen Anfragen von BMWi und BMZ zur Rohstoffsituation einzelner Länder stellt die o. g. Datenbank die zwingend notwendige Informationsgrundlage.
Die DERA führt im Auftrag des BMWi die Bewertung von Anträgen für Ungebundene Finanzkredite (UFK) durch. Hierfür sind die von S & P Global verfügbaren Daten zum Thema „Mine Economics“ (vor allem die Cash-Cost-Informationen) von außerordentlicher Bedeutung und für die Bewertung unerlässlich. Auch für die Identifizierung und Bewertung neuer Rohstoffpotenziale im Rahmen der Länderkooperation sind die von S & P Global angebotenen Daten unerlässlich. Ferner wird von der DERA auch die Übersicht der Rohstoffprojekte in frühen Entwicklungsstadien für die Erstellung der Rohstoffrisikoberichte genutzt, um so das zukünftige Rohstoffangebot auf den Weltmärkten besser abschätzen und bewerten zu können. Gegenwärtig gibt es keine weiteren vergleichbaren Anbieter auf dem Markt, seit S & P Global (SNL) alle ähnlichen Datenbanken, wie Metals Economics Group und Intierra / RMG erworben hat.
Die oben beschriebenen, qualitativ hochwertigen Datenbankinhalte sind in dieser Kombination einmalig auf dem Markt der Rohstoffinformationen.
Der Versuch zur Herstellung von Wettbewerb würde somit ins Leere laufen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Online-access Database
Ort: New York
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.