Realisierungswettbewerb „Erweiterung der BBS Technik und Neubau Lebensmittel-Technikum in Cloppenburg“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lkclp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Erweiterung der BBS Technik und Neubau Lebensmittel-Technikum in Cloppenburg“
Die Berufsbildende Schule Technik (BBS Technik) am Standort Lankumer Feldweg in Cloppenburg ist eine von 3 berufsbilden- den Schulen im Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt den Abbruch und Ersatzbau der Gebäudeteile A und G (Nutzungsfläche ca. 7 000 m2) der BBS Technik am Standort Lankumer Feldweg.
An der BBS Technik werden rund 2 500 Schüler/innen in 10 verschiedenen Schulformen, die sich in ca. 100 unterschiedliche Schwerpunkte aufgliedern, unterrichtet. Insgesamt lassen rund 3 000 Betriebe des Landkreises Cloppenburg ihre Auszubildenden an der BBS Technik beschulen.
Dafür nutzt die BBS Technik derzeit mehrere Gebäude an diesem Standort, die in großen zeitlichen Abständen (1972-2007) errichtet wurden und sich dadurch jeweils in einem deutlich unterschiedlichen baulichen Zustand befinden. Großer Handlungsbedarf ist bei den Gebäuden A-Trakt und G-Trakt zu sehen. Beim Abbruch und Ersatzbau dieser beiden Gebäudeteile ist die Abbruchkonzeption zur Verminderung und/oder Vermeidung von Ersatzflächenmaßnahmen darzustellen, da im abzubrechenden Klassentrakt A und G 1 400 Schüler/innen unterrichtet werden.
Ein grundsätzliches Problem der BBS Technik ist das Fehlen eines Haupteinganges, da die Schule in diversen Bauabschnitten schritt weise errichtet wurde. Bei der vom Landkreis Cloppenburg beabsichtigten Neukonzeptionierung des A- und G-Traktes muss ein deutlich erkennbarer Haupteingang geschaffen werden.
Gleichzeitig soll auf dem Grundstück der BBS Technik das wirtschaftsnahe Projekt „Lebensmittel-Technikum“ (LMT) (Nutzungsfläche 1 200 m2) neu errichtet werden.
Um dem Qualifizierungs- und Weiterbildungsmangel entgegenzuwirken, fehlt bisher im Landkreis Cloppenburg, wie im gesamten Weser-Ems Raum, insbesondere eine fachpraktische und wirtschaftsorientierte Berufsorientierungs-, -bildungs- und Qualifizierungseinrichtung mit entsprechender Ausstattung im Bereich Lebensmitteltechnik. Außerdem sind die Berufsbilder aller technischen Berufe der Lebensmitteltechnik in der Öffentlichkeit nur in Ansätzen bekannt, da z. B. auch in der Werbung nur ein eingeschärnkter Einblick gewährt wird. Insgesamt ist das Finden geeigneter Auszubildender sowie von Fach- und Anlernkräften dadurch zusätzlich erschwert.
Vor diesem Hintergrund haben Unternehmen, aber auch Bildungsträger/innen die Errichtung eines Lebensmittel-Technikums gefordert, um eine Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Imagepflege – Gläserne Produktion und eine Steigerung der Wettbewerbsähigkeit der Unternehmen durch eine Sicherung der Leistungsfähigkeit, Fachkompetenz und Qualitätssteigerung in den Unternehmen zu gewährleisten.
Das Lebensmittel-Technikum soll als „Gläserne Produktion“ gestaltet sein und für die Region und die beteiligten Betriebe imagebildend sein. Lebensmittelproduzierende Betriebe sind zumeist High-Tech- Betriebe, in denen die Anlagen aus hygienischen und logistischen Gründen nicht öffentlich zugänglich sind.
Da eine begrenzte Nutzung des Lebensmittel-Technikums durch die Schule vorgesehen ist und umgekehrt eine Nutzung des Schulgebäudes durch das Lebensmittel-Technikum erfolgen wird, sollte das LMT möglichst nahe in das Gesamtkonzept integriert werden. Das Gebäude des LMT muss autark betrieben und abgerechnet werden können, muss aber nicht solitär auf dem Grundstück stehen und sollte in der Nähe des Haupteinganges, der Parkplätze, der Cafeteria und der Aula liegen.
Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 7.7.2020 ist der Aspekt „Energieeffizienz und Energieversorgung durch erneuerbare Energien“ bei Auslobungen und Planungswettbewerben zukünftig zu berücksichtigen.
Im Vorfeld ist die Erarbeitung eines Energiekonzepts beauftragt worden, welches Grundlage für die Wettbewerbsbearbeitung aller Teilnehmer/innen ist.
Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt/in in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in.
Die Fachrichtung Landschaftsarchitektur der gelosten Teilnehmerbüros muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 13 NArchtG (auswärtige/r Architekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind.
Ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie,
Ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
— ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
— einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Landschaftsarchitekt/innen sind in Bewerbergemeinschaften mit Architekt/innen teilnahmeberechtigt (gem. § 53 NBauO).
Die Teilnahmebedingungen für Architekt/innen gelten sinngemäß.
b) Wettbewerbsverfahren/Auswahl der Teilnehmer/innen.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Vom Auslober wird eine Teilnehmer/innenzahl von 20 angestrebt, davon werden 6 Büros gesetzt, 14 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 26.5.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich 29.6.2021 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros
— Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme” Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes;
Die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin/der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. seiner/ihrer Arbeit führen.
14 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden des Auslobers aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Die Teilnehmer müssen Bewerbergemeinschaften aus Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in bilden, siehe III.1.10.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
Städtebau / Architektur / Freiraum
— Gestaltqualität / Architekturqualität / Freiraumqualität,
— Einfügung in das Umfeld.
Funktionalität
— Umsetzung des Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
Nutzerkomfort
— Tageslicht,
— Raumklima.
Wirtschaftlichkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten.
Ressourcen und Energie
— Energieeffizienz.
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
4. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (z. B. 2 x [Betrag gelöscht] EUR)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Diese Auslobung basiert auf Grundlage der „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“. Sie ist damit, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII zur RPW Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Niedersachsen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-21/10 registriert.
B) Termine
26.05. – 29.6.2021 Bewerbungsfrist
06.07.2021 Losziehung
KW 28 Versand der Unterlagen
29.7.2021 Rückfragenfrist
24.8.2021 Kolloquium
11.10.2021 Abgabe Planunterlagen
18.10.2021 Abgabe Modelle
24.11.2021 Preisgericht
7.12.2021 Ausstellungseröffnung
C) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Der Auslober wird der Empfehlung des Preisgerichts folgen und die Planungsleistungen, mindestens die LPH 2-4 inkl. der Regeldetails und der gestalterischen Oberbauleitung, gemäß §§ 34/39 HOAI, optional die LPH 6-8 übertragen,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Sollte der Auslober aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden sämtliche Preisträger/innen des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden im Zuge der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des Wettbewerbsteilnehmer/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird der Auslober eine Kostenberechnung beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit der/des Teilnehmer/in, die/der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 45 % in die Bewertungen ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude – Ausbildung/Wissenschaft/Forschung (Schulen mit hohen Planungsanforderungen und Labor- oder Institutsgebäude)– in die Honorarzone IV Mindestsatz eingestuft.
Die Freianlagen der Wettbewerbsaufgabe werden nach HOAI 2021, Anlage 11.2 – Objektliste Freianlagen – Sonstige Freianlagen (Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung) – in die Honorarzone III Mindestsatz eingestuft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können beim Auslober im Rahmen der Regelungen des öffentlichen Vergaberechts gemäß GWB gerügt werden.
Auf Wunsch steht den Teilnehmer/innen und dem Auslober der Ausschuss für Wettbewerb- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen für Beratungen zur Verfügung.
Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei dem Auslober eingehen.
Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de