Lieferung von 2 Dreiachs-LKW-Fahrgestellen mit Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501 Referenznummer der Bekanntmachung: 23_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE-115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Dreiachs-LKW-Fahrgestellen mit Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in 3 Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m3 betragen.
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter-1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Fahrgestell
In der Regel das Herstellerwerk des Pressmüllaufbaus
Lieferung von 2 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low Entry) mit lenk- und entlastbarer Nachlaufachse und einem Radstand von 3 900 mm.
Das Fahrzeugchassis in Niederflurbauweise muss die Montage von handelsüblichen Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikausschüttungen durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ermöglichen.
Es sollen möglichst Aufbauten mit einem Fassungsvolumen von ca. 23 m3 aufgebaut werden können.
Alle AN (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens 26 Wochen nach Auftragserteilung.
Pressmüllaufbau
Herstellerwerk des Pressmüllaufbaus
Lieferung und Einbau von Pressmüllaufbauten zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Heckladeraufbauten gemäß DIN EN 1501 anzubieten, welche kompatibel mit einem sogenannten DIN-Lifter und dem unter Los 1 beschriebenen Trägerfahrzeug sind.
Das Gesamtfahrzeug soll im zukünftigen Betrieb mit einem Identsystem zur Tonnenerkennung ausgerüstet werden. Hierzu müssen alle erforderlichen Schnittstellen und Anforderungen vorgerüstet sein.
Alle AN (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Zu II.2.7):
Ausführungszeit nach Bieterangabe
Liftersystem
In der Regel der Standort des Automatikschüttung-Herstellers
Lieferung und Einbau von 2 Automatikschüttungen zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Schüttungen für Zweirad- und Vierradbehälter mit einem Fassungsvermögen bis 1 100 Liter (gemäß DIN EN 840-1 und DIN EN 840 bis DIN EN 840-3) anzubieten, welche mit den unter Los 2 beschriebenen Aufbauten kompatibel sind.
Alle Auftragnehmer (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Zu II.2.7):
Ausführungsfrist gemäß Bieterangabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]4
Internet-Adresse: https://www.daimler.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pressmüllaufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.zoeller-kipper.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Liftersystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.zoeller-kipper.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Veröffentlichung der Auftragswerte der drei Lose den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html