Lieferung eines Radladers mit Schnellwechselsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Radladers mit Schnellwechselsystem
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter soll ein dieselbetriebener Radlader mit Schnellwechselsystem für den Einsatz unter Tage beschafft werden. Hierbei wird besonders auf eine kompakte und wendige Bauweise (Gesamtlänge mit Schaufel ≤ 9 000 mm) Wert gelegt. Durch entsprechende Anbaugeräte (Gabel, Arbeitsplattform) soll der Radlader auf die Anforderungen des AG angepasst werden. Die Anforderungen der DIN EN 474-1 und DIN EN ISO 19296 sind einzuhalten.
Salzgitter
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter soll ein dieselbetriebener Radlader mit Schnellwechselsystem für den Einsatz unter Tage beschafft werden. Hierbei wird besonders auf eine kompakte und wendige Bauweise (Gesamtlänge mit Schaufel ≤ 9.000 mm) Wert gelegt. Durch entsprechende Anbaugeräte (Gabel, Arbeitsplattform) soll der Radlader auf die Anforderungen des AG angepasst werden. Die Anforderungen der DIN EN 474-1 und DIN EN ISO 19296 sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Radladers mit Schnellwechselsystem, Schacht Konrad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31028
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lvb-steinbrink.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.